Sonntag, 10. Februar 2013

Leinenpflicht am Achtersee?

Am 28. Jänner 2013 erschien in der NÖN ein Artikel, der sich mit dem Thema Leinenpflicht am Achtersee auseinandersetzt (ebenso ein Kommentar von Josef Kleinrath zu der offenen Hunde-Frage am Achtersee).

Konkret geht es um die Überlegung, am Achtersee Leinenpflicht für Hunde einzuführen. ÖVP und SPÖ scheinen sich hier einig zu sein, und offensichtlich gibt es Bestrebungen, das noch vor dem Frühling umzusetzen.

Prinzipiell ist am Achtersee das Führen von Hunden ohne Leine und Beißkorb durch das NÖ Hundehaltungsgesetz auch grundsätzlich erlaubt (§8 Abs. 2 und 3). Dieser Sachverhalt ist auch korrekt am  Plan zum NÖ Hundehaltegesetz auf der Website der Stadt Wiener Neustadt wiedergegeben (orange: Leinen- oder Beißkorbpflicht, gelb: keine Leinen- oder Beißkorbpflicht).

Im Kommentar von Herrn Kleinrath wird es aber so dargestellt, als wäre das Führen von Hunden am Achtersee ohne Leine oder Beißkorb eine "Gesetzeslücke" der Stadtverwaltung, die möglichst rasch behoben gehört. Das ist natürlich nicht korrekt.

Interessant bei dieser Diskussion ist, dass hier grundlegend Dinge vermischt werden. Wie auch von Josef Kleinrath bestätigt, gibt es zahlreiche Beschwerden über z.B. nicht weggeräumten Hundekot in der Stadt, oder über freilaufende Hunde in der Schmuckerau (wo tatsächlich Leinen- oder Beißkorbpflicht besteht). Leider haben die wenigsten dieser Beschwerden nur ansatzweise mit der Situation am Achtersee zu tun.

Sehr lesenswert in diesem Zusammenhang ist auch ein NÖN-Artikel vom 28. November 2011: "... Apropos Schmuckerau: Die wird seit Oktober von der Polizeiinspektion Flugfeld im Auge behalten, jeden Tag widmen sich die Beamten eine Stunde lang dem „Hunde-Problem“, das anscheinend nicht so dramatisch ist, denn: „Die Auffälligkeiten bei unseren Streifen, was nicht angeleinte Hunde oder Streitereien betrifft, geht praktisch gegen null“, sagt Kommandant Günter Vorwerk. ..."

Insofern erscheint es absolut unverständlich, warum gerade am Achtersee, wo Hunde eben ohne Beeinträchtigung für Anrainer völlig legal frei laufen können, eine Leinenpflicht eingeführt werden soll.

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