Dienstag, 19. Februar 2013

Leinenpflicht am Achtersee gar nicht möglich?

Ein interessanter Artikel einer Anwältin aus Guntramsdorf beschäftigt sich mit dem Thema, wann ein Hund in Niederösterreich an der Leine geführt werden muss. Interessant ist vor allem folgende Textstelle:

"Die Gemeinde kann durch Verordnung Grundflächen des Ortsbereiches vom Geltungsbereich des Gebots ausnehmen, darf jedoch die Leinen- bzw. Beißkorbpflicht nicht strenger regeln, als das Gesetz."

Ist also die Einführung einer Leinenpflicht am Achtersee, wie es manche gerne hätten, schon aus rechtlicher Sicht gar nicht möglich?

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