Ein interessanter Artikel einer Anwältin aus Guntramsdorf beschäftigt sich mit dem Thema, wann ein Hund in Niederösterreich an der Leine geführt werden muss. Interessant ist vor allem folgende Textstelle:
"Die Gemeinde kann durch Verordnung Grundflächen des Ortsbereiches vom Geltungsbereich des Gebots ausnehmen, darf jedoch die Leinen- bzw. Beißkorbpflicht nicht strenger regeln, als das Gesetz."
Ist also die Einführung einer Leinenpflicht am Achtersee, wie es manche gerne hätten, schon aus rechtlicher Sicht gar nicht möglich?
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