Sonntag, 10. Februar 2013

Informationen von der Stadt Wiener Neustadt

Eine Anfrage an die Stadt bezüglich der Pläne am Achtersee wurde am 24. Jänner 2013 sehr detailliert von Mag.(FH) Christian Mürkl beantwortet:

"... Die Überlegung der Stadt ist, wenn schon für die gesetzlichen Auflagen jede Menge an finanziellen Mittel eingesetzt werden müssen, das Gelände möglichst einer breiten Öffentlichkeit zugängig zu machen. Eine Arbeitsgruppe bei der Stadt beschäftigt sich daher parallel zu den derzeitigen Arbeiten mit den Überlegungen der Errichtung eines öffentlichen Badesees. Dies auch deswegen, weil aus dem genannten Bescheid der NÖ-Landesregierung ersichtlich ist, dass nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten die Nutzung als Badesee mit einer limitierten Besucherzahl zugelassen ist. Dass Teile der Bevölkerung der Stadt diese Option begrüßen würden, zeigt sich alleine deswegen, dass die Stadt Wiener Neustadt leider jährlich im Sommer viele "Badegäste" wegbitten muss, da derzeit das Baden eben nicht genehmigt ist, und somit illegal stattfindet, wie auch aus vielen Hinweisschildern rund um den See ersichtlich ist.

In welcher Größe, in welchem Umfang, gratis oder mit Bezahlung, mit welcher Infrastruktur,  mit welcher Verkehrsanbindung und mit welchen Kontrollpflichten durch die Stadt - all diese Fragen soll eben die genannte Arbeitsgruppe im Jahr 2013 erarbeiten, um nach Abschluss der derzeitigen Arbeiten ein fertiges Konzept zu haben.

Ziel ist es sicherlich möglichst viele Interessen zu berücksichtigen, so ist eine denkbare Variante, eine Teilung in öffentlichen Badesee und ein anderer Teil "Naherholungsgebiet" zumindest in ähnlichem Stil wie bisher. Seriös und zuverlässig darüber aber jetzt eine Information zu geben ist leider nicht möglich.

Was jedoch absolut ausgeschlossen ist, ist eine großflächige Parzellierung und ein Verkauf  dieser Flächen. Dies ist weder Wunsch der politischen Vertreter der Stadt, noch wäre es rechtlich möglich, da auf Grund der Nähe zur Autobahn eine Nutzung mit dauerhaftem Wohnen auf Grund der geltenden Lärmschutzbestimmungen gar nicht möglich wäre. ..."

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