Dienstag, 26. Februar 2013

Ende mit den Gerüchten um Achtersee-Baggerungen

Wir hatten in den letzten Tagen Kontakt mit Mag.(FH) Christian Mürkl, der uns nun heute die Unterlagen zukommen ließ, die letztendlich für die derzeit stattfindenden Arbeiten am Achtersee verantwortlich sind.

Neben dem bereits erwähnten Bescheid gibt es auch einzuhaltende Richtlinien für den Schutz des Grundwassers bei Gewinnung von Sand und Kies (herausgegeben von Ministerium für Land- und Forstwirtschaft).

In der Richtlinie für Nassbaggerungen ist auf Seite 2 unter den Punkten I.5 und I.6 nachzulesen, dass eine Mindestwasserfläche von 3 ha, und eine Mindestwassertiefe vom 3 m (bezogen auf den niedrigsten Grundwasserstand) einzuhalten ist.

In der Richtlinie für Trockenbaggerungen ist unter Punkt I.6 geregelt, dass der restliche Untergrund jedenfalls 1 m über dem höchsten Grundwasserspiegel liegen soll.

Die derzeitigen Arbeiten dienen also, im Gegensatz zu immer wieder aufkommenden Gerüchten, tatsächlich ausschließlich dem Zweck, das Areal am Achtersee konform zu geltenden Richtlinien zu gestalten.

Wir möchten hier auch gerne eine Email von Mag.(FH) Christian Mürkl, welche auch den sehr seriösen und korrekten Umgang mit diesem Thema seitens der Stadt veranschaulicht, auszugsweise wiedergeben:

"Zur künftigen Gestaltung kann ich nur wiederholen, dass diese derzeit noch nicht als Konzept vorliegt und somit auch niemand bei der Stadt einen konkreten Plan dafür vorlegen kann. Dieses Konzept wird im Laufe des Jahres 2013 entwickelt. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei Einrichtung eines öffentlichen Badesees, welche eine Variante darstellt, gewisse Flächen dafür vorzusehen sind und eine gesamte Nutzung wie bisher nicht mehr möglich sein wird. Dies ist unvermeidlich, wenn im öffentlichen Raum unterschiedliche Interessen zur berücksichtigen sind. Ich kann Ihnen hierzu ergänzend noch sagen, dass der Gemeinderat am Mittwoch, den 20. Februar einen Beschluss gefasst hat, welcher den Magistrat beauftragt sich der Thematik "Hundefreilaufzonen" verstärkt anzunehmen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Ich danke Ihnen auch für die, aus Ihrer Sicht, positiven Beispiele, kann Ihnen aber versichern, dass wir uns ebenfalls schon andere vergleichbare Projekte, angesehen haben.

Seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts ist die Stadt Wiener Neustadt Eigentümerin dieser Liegenschaft und genau so lange besteht die Verpflichtung der Sanierungsmaßnahmen. Diese sind, Wassertiefstand im See bei historischem NGW von mindestens 3 Metern und Aufschüttung um den See bei historischem HGW + 1 Meter. Diese Verpflichtungen leiten sich aus der Richtlinie für Nass- und Trockenbaggerungen der Wasserrechtsbehörde ab. Diese allgemeine gesetzliche Grundlage in Form der genannten Richtlinie besteht unabhängig davon, welche Verwendung für den See herangezogen wird.

Die Stadt hat dann in den 90er Jahren erstmals ein Projekt für einen Badesee eingereicht. Daher wurde im Zuge der damaligen bescheidmäßigen Erledigung auch erstmals in einem Bescheid die Verpflichtung der Baggerungen erwähnt. Rein rechtlich haben aber diese Verpflichtungen auch schon davor für die Stadt bestanden und hätten von der Wasserrechtsbehörde notfalls auch durch Ersatzvornahme auf Kosten der Stadt erzwungen werden. Durch verschiedene Argumentationen und Verhandlungen wurden die Fristen für die Sanierungsarbeiten einige Male verschoben. Nun liegt der Stadt mit Oktober 2014 aber das Ultimatum vor und somit sind die Arbeiten zu erledigen. Dies wäre auch bei unveränderter Nutzung wie bisher erforderlich gewesen.

Sie sehen also, wie komplex hier die Sachlage ist und Sie können darauf vertrauen, dass es auch für die Stadt wichtig ist die erforderlichen Schritte genau zu prüfen, da für die Stadt natürlich maßgebliche Kosten mit diesem Projekt verbunden sind.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Beantwortung abermals zu zeigen, dass wir Ihre Anliegen ernst nehmen, bitte aber auch um Verständnis, dass das Projekt nun eben im Laufe des Jahres 2013 wachsen muss."


Wir möchten an dieser Stelle für die nun eigentlich restlose Aufklärung des Sachverhaltes danken, schließlich ist es auch in unserem Interesse, die unzähligen unnötigen Gerüchte etwas einzudämmen, da sie eine konstruktive Diskussion nur behindern.

Montag, 25. Februar 2013

NÖN berichtet über Gemeinderatssitzung

Am 25. Februar 2013 berichtet die NÖN über die Entscheidung zum Thema Hundefreilaufzone in der Gemeinderatssitzung vom 20. Februar 2013. Die Magistratsabteilungen 4 (Bauamt) und 6 (Gesundheits-, Markt- und Veterinäramt) werden bis Juni 2013 Vorschläge ausarbeiten, und diese dann in der Gemeinderatssitzung Mitte des Jahres vorlegen.

Die Grünen vertreten die Meinung, dass der Wunsch der Hundebesitzer nach einer Freilaufzone am Achtersee nicht einfach ignoriert werden soll.

Hunde-Aktivitäten Österreichs Nationalsport Nummer 1?

In Österreich lebten im Jahr 2006 in etwa 581.000 Hunde in 511.000 Haushalten (siehe Statistik). Wenn man davon ausgeht, dass nicht nur der gesetzliche Hundehalter, sondern die ganze Familie (der ganze Haushalt) Aktivitäten mit dem Hund unternimmt, so kommt man bei einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 2,28 (Stand 2011) auf eine Gesamtzahl an aktiven Hundefreunden von mehr als 1,1 Millionen Personen.

Als Vergleich möchten wir Österreichs Nationalsport Nummer 1 heranziehen: Fußball. In Österreich gab es laut einer Statistik im Jahr 2008 knapp 1,0 Millionen aktive Fußballspieler, also ca. 10 % weniger als Hundefreunde.

Kann man hier bei den Hundefreunden tatsächlich von einer „Minderheit“ reden? Vermutlich eher nicht.

Und doch gibt es für die Fußball-Spieler mehr als 170.000 m² Spielflächen in Wiener Neustadt (übrigens ist das sogar nur die Netto-Spielfläche, nicht die Fläche der gesamten Anlagen).

Ein Hundefreilaufzone in der Größe von vielleicht 30.000 m² ist also sicher keine unangemessene Forderung der Hundefreunde, denn auch sie wollen mit ihren Vierbeinern ihre Freizeit in der Natur verbringen.

Freitag, 22. Februar 2013

Wie groß ist die Gefahr eines Hundebisses wirklich?

Unfallstatistiken

Da gerne die Gefährlichkeit von Hunden als Argument gegen freilaufende Hunde gebracht wird, wollen wir uns die österreichischen Unfallstatistiken einmal genauer ansehen: es gibt in Österreich jährlich ca. 860.000 Unfälle. Davon sind ca. 3.000 durch Hundebisse, wovon wiederum ca. 25% (also 750) beim Vorbeigehen oder Vorbeifahren von Leuten passieren. Das sind also ca. 0,09% aller Unfälle.

Im Vergleich dazu ist das Risiko eines Unfalls bei:
  • Alpiner Skilauf (46.400 Unfälle) 62x höher
  • Verkehrsunfällen mit Verletzung oder Tötung (45.500 Unfälle) 61x höher
  • Fußball (30.700 Unfälle) 41x höher
  • Radfahren (23.200 Unfälle) 31x höher
  • Wandern, Bergsteigen (7.500 Unfälle) 10x höher
  • Jogging, Laufen, Nordic Walking (6.900 Unfälle) 9x höher

Würden Sie aufgrund dieser Zahlen nun auch auf Skifahren, Autofahren, Radfahren, Wandern oder Jogging verzichten, oder es etwa Ihrem Kind verbieten? Vermutlich nicht.

Es liegt uns fern, die Unfälle mit Hunden zu verharmlosen, nur sollte man auch in der ganzen Diskussion die Relationen im Auge behalten. Unfälle gibt es in allen Lebensbereichen, und natürlich ist jeder einzelne Unfall einer zu viel – jedenfalls ist aber das Risiko von einem Hund jemals gebissen zu werden äußerst gering.

Beißhemmung bei Hunden

Die Zahlen lassen sich übrigens noch mehr relativieren: gut sozialisierte Hunde (dazu gehört beispielsweise das Spielen mit Artgenossen bereits ab dem Welpenalter) bauen die sogenannte „Beißhemmung“ auf, so dass in weiterer Folge selbst bei Auseinandersetzungen ernsthafte Verletzungen ausbleiben.

Das heißt auch, dass genau jene Hunde von verantwortungsvollen Hundebesitzern, denen die Möglichkeit geboten wird, regelmäßig soziale Kontakte mit Artgenossen (aber auch Menschen) zu haben, letztendlich ein noch geringeres Risiko darstellen. Genau deswegen ist eine Hundefreilaufzone auch eine Einrichtung, die sozial verträgliche Hunde schafft, und somit das Risiko von Unfällen reduziert! Das sollte in all den Diskussionen um Hundefreilaufzonen niemals vergessen werden.

Zwischenstand Petition

Seit genau einer Woche ist die Petition für eine Hundefreilaufzone am Achtersee nun online. Genau 100 Unterschriften sind seitdem auf diesem Wege bei uns eingelangt (nachdem es neben unserer Online-Petition auch andere Unterschriftenlisten zu diesem Thema gibt, dürfte die Gesamtzahl der Unterstützer einer Freilaufzone aber bereits um einiges höher liegen).

Danke für die zahlreiche Unterstützung!

Unterstützen auch Sie unser Vorhaben, und unterschreiben Sie jetzt online.

Politik will rasche Entscheidung treffen

In der Gemeinderatssitzung vor 2 Tagen wurde von der ÖVP ein Dringlichkeitsantrag eingebracht: es sollen durch die Gemeinde (MA4 und MA6) mögliche Standorte für eine Hundefreilaufzone geprüft werden. Eine Entscheidung soll rasch getroffen werden. Quellen: Kurier und Magistrat der Stadt Wiener Neustadt

Wir hoffen, dass bei der Auswahl der Standorte auch auf deren Eignung als Hundefreilaufzone Rücksicht genommen wird, d.h. gewisse Mindestanforderungen an Größe und Beschaffenheit (Wasserzugang, Vegetation) erfüllt werden.

Dienstag, 19. Februar 2013

Die Grünen ebenfalls für hundefreundliche Lösung

Eine erfreuliche Meldung erreichte uns heute von den Grünen Wiener Neustadt:

"Auch wir möchten unser Interesse an einer hundefreundlichen Lösung bei einer möglichen Umfunktionierung des Achtersees zum Badesee unterstreichen.

Der Achtersee ist nicht umsonst weit über die Bezirksgrenzen hinaus bekannt (gewesen) als Hundeparadies. In einer Aktion, die vorher weder im Gemeinderat diskutiert, noch mit Beteiligten besprochen wurde, die Naturbestände dort zu roden und in der Hoffnung verbleiben, dass die HundebesitzerInnen von sich aus auf irgendwelche kargen Felder entlang von Freilandstraßen ausweichen ist gesellschaftspolitischer Unsinn.

Die Vierbeiner dürfen am Achtersee nicht ignoriert werden - das war von Anfang an unser Grundgedanke beim Begrüßen eines Badesees.


Wir vertreten den Standpunkt, dass die Teilung des Sees in einen Hundebereich, in dem Hunde samt BesitzerInnen sich austoben können, und einen Bade- und Familienbereich, zu dem dafür unsere Hunde keinen Zutritt haben, nach dem Motto "Wenn Badesee, dann für alle" die sinnvollste Maßnahme wäre. Dieses Modell ist, wie in ihrem Blog erwähnt, in anderen Städten bereits erfolgreich. Für eben dieses Modell möchten wir uns in der ganzen Debatte einsetzen.

Die Grünen kritisieren ferner den fehlenden Informationsfluss in Richtung Bevölkerung. Ein Naherholungsgebiet zu zerstören, ohne den GegnerInnen des Vorhabens zumindest Chancen zu Gegenargumenten einzuräumen ist weit verfehlt vom gesellschaftspolitischen Ideal.
"

Wir danken schon jetzt für diese Unterstützung von politischer Seite! Übrigens gibt es auch einen weiteren aktuellen Artikel zu diesem Thema auf der Website der Grünen.

Auch die Österreich-Zeitung berichtet

In der Österreich-Zeitung vom 19. Februar 2013 erscheint ebenfalls ein Artikel, der sich mit dem Thema "Hundezone am Achtersee" auseinandersetzt. Anlass für den Bericht war die Versammlung unzähliger Hundefreunde, die sich für eine Hundefreilaufzone am Achtersee einsetzen.

Leinenpflicht am Achtersee gar nicht möglich?

Ein interessanter Artikel einer Anwältin aus Guntramsdorf beschäftigt sich mit dem Thema, wann ein Hund in Niederösterreich an der Leine geführt werden muss. Interessant ist vor allem folgende Textstelle:

"Die Gemeinde kann durch Verordnung Grundflächen des Ortsbereiches vom Geltungsbereich des Gebots ausnehmen, darf jedoch die Leinen- bzw. Beißkorbpflicht nicht strenger regeln, als das Gesetz."

Ist also die Einführung einer Leinenpflicht am Achtersee, wie es manche gerne hätten, schon aus rechtlicher Sicht gar nicht möglich?

Montag, 18. Februar 2013

Maximilian I.

Maximilian I. schreibt in der NÖN vom 18. Februar 2013 zum Thema Achtersee ein treffendes Kommentar: "Leider kommt das in der Allzeit Getreuen immer wieder vor, dass die Menschen bei dem, was die Stadtregierung so macht, nicht mitgenommen werden ..."


Diskussion um Hundezonen

Am 18. Februar 2013 berichtet die NÖN über den Protest der Hundebesitzer - vergangenen Samstag waren zwei Redakteure der Niederösterreischischen Nachrichten vor Ort, um sich ein Bild der Situation zu machen.

Die Hundebesitzer fordern ein geeignetes Areal für Ihre Vierbeiner, das gewissen Mindestansprüchen genügen sollte. Mit der Hundeabgabe (die übrigens höher ist als in umliegenden Gemeinden) sollte es auch möglich sein, finanzielle Mittel dafür aufzubringen.

Dass der Achtersee optimal als Hundefreilaufzone geeignet wäre ist nicht neu, und auch Beispiele wie der Hirschstettner Badeteich zeigen, dass ein Miteinander von Badegästen und Hundefreunden möglich ist.

Ein weiterer Artikel berichtet über den Ärger mancher Anrainer. Dass das Areal für Familien nicht benutzbar wäre lässt sich jedoch nicht ganz nachvollziehen, sieht man doch auch immer wieder genügend Familien mit Kindern am See. Während Familien sogar die Möglichkeit haben auf andere Naherholungsgebiete und diverse Parks auszuweichen, haben Hundebesitzer derzeit eben keine Alternative ihre Hunde frei laufen zu lassen.

Über erlegte Hühner, Hamster und Erdmännchen auf angrenzenden Grundstücken wird von genau einem Anrainer berichtet (wer am vergangenen Samstag anwesend war, kann das bestätigen). Ob die Tiere nun den Hunden, oder aber vielleicht doch den unzähligen Mardern, Katzen und vereinzelt vorkommenden Füchsen zum Opfer gefallen sind, wird sich niemals endgültig klären lassen.

Dass, wie berichtet, die Hundebesitzer von überall (Neunkirchen, Mödling und sogar Wien) kommen, sollte den Verantwortlichen eigentlich zu denken geben: der Grund ist nämlich genau der, dass der Achtersee eben hervorragend als Hundefreilaufzone geeignet ist, und deswegen auch weit über die Grenzen von Wiener Neustadt bekannt ist.

Wie einfach wäre es doch, durch Einzäunung eines geeigneten Bereiches am Achtersee, alle Beteiligten zufrieden zu stellen:
  • die Familien, die durch die Abtrennung einer Hundefreilaufzone nicht mehr beeinträchtigt wären
  • die Anrainer, die sich keine Sorgen mehr um tote Erdmännchen machen müssten
  • und schließlich die Hundebesitzer, die sich seit Jahren eine Hundefreilaufzone wünschen

Vielleicht kann bei der kommenden Gemeinderatssitzung am 20. Februar 2013 einmal über solch eine einfache, relativ kostengünstige Lösung nachgedacht werden.

Samstag, 16. Februar 2013

Negativ-Beispiel

Auch wenn der Grundgedanke bei der größten Hundezone der Gemeinde Bad-Fischau-Brunn natürlich der richtige ist, so wurde er leider nicht besonders gut umgesetzt.

Betrachten Sie einfach einmal die Bilder: wie lange würden Sie dort gerne freiwillig mit Ihrem Hund verbringen?

In der prallen Sonne? Bei Regen? Ohne Wasser und Pflanzen?

Wurde hier vergessen, dass hier auch Menschen mit den Hunden unterwegs sind, und eigentlich mit Ihren Hunden spazieren gehen und Natur erleben wollen?

Hundebesitzer versammeln sich am Achtersee

Heute um 11 Uhr versammelten sich zahlreiche Hundebesitzer mit ihren Hunden am Achtersee, und nutzten die Gelegenheit, ihre Anliegen den Redakteuren Josef Kleinrath und Mathias Schranz von den Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) mitzuteilen.

Wir danken den Redakteuren für diese Gelegenheit, und hoffen natürlich, dass in Zukunft nun vielleicht auch öfters positive Artikel über Hunde und ihre Besitzer in den Medien zu finden sind.

Freitag, 15. Februar 2013

Petition: Hundefreilaufzone am Achtersee

Unser Ziel ist es, den Hundehaltern von Wiener Neustadt und Umgebung eine legale Möglichkeit zu bieten, ihren Hunden genügend Auslauf in einem artgerechten Umfeld zu bieten.

Unterstützen Sie unser Anliegen für den Erhalt des Achtersees in Wiener Neustadt als Areal für freilaufende Hunde.

Wir fordern eine offizielle Widmung eines geeigneten Areals am Achtersee als Hundefreilaufzone mit folgenden Mindestansprüchen:
  • Ausreichende Größe
  • Zugang zur Wasserfläche
  • Bepflanzung
  • Abgrenzung zu umliegenden Grundstücken
Die Errichtung und Erhaltung der Hundefreilaufzone soll durch eine teilweise Zweckwidmung der jährlichen Hundeabgabe unterstützt werden.

Unterschreiben Sie jetzt online!

Im Vergleich: Hundezonen in Wien

In Wien gab es mit Stand 2008 mehr als 120 Hunde(auslauf)zonen mit einer Gesamtfläche von knapp 900.000 m². Bei einer Anzahl von 52.000 angemeldeten Hunden ergibt das pro Hund ca. 17 m² vorhandene Auslauffläche. Quellen: Wikipedia und wien.at

Für Wiener Neustadt würde das umgelegt auf ca. 1.500 Hunde eine Fläche von mehr als 25.000 m² bedeuten. Der nord-östliche Teil des Achtersees (Chrysanthemen-See) würde sich flächenmäßig also ideal für solch eine Hundeauslaufzone anbieten.

Gerade die größeren Gebiete sind übrigens meist nicht eingezäunt, und der Hirschstettner Badeteich ist ein gutes Beispiel wie man an einem kleinen See Badegäste und Hunde problemlos vereinbaren kann.

Eine umfassende Kartenansicht der Wiener Hundezonen gibt es übrigens unter www.wien.at unter der Kategorie "Kultur und Freizeit"und "Hundezone".

Donnerstag, 14. Februar 2013

Hunde sicher verstehen

Im April 2011 wurde vom Gesundheitsministerium eine Broschüre veröffentlicht, die beim Verein "Tierschutz macht Schule" als auch beim Ministerium gratis bestellt werden kann (die Broschüre ist außerdem auch online verfügbar).

Der Gesundheitsminister Alois Stöger brachte es im Rahmen der Präsentation der Broschüre auf den Punkt: "In unserem Land gehören Hunde zum Alltag und deshalb braucht es einen fundierten Ratgeber, wie HundehalterInnen, aber auch Menschen, die keinen Hund haben, mit ihnen am besten zurechtkommen".

Die Broschüre deckt zwar natürlich nicht alles ab, was für einen richtigen Umgang mit Hunden wissenswert ist, aber sie ist trotzdem empfehlenswert, weil sie auf einfache Art und Weise die grundlegenden Informationen vermittelt.

Aus der Sicht eines Anrainers

Wir möchten hier auch gerne einmal die Sicht eines Anrainers, der seit mehr als 6 Jahren in unmittelbarer Nähe zum Achtersee wohnt, wiedergeben:

„Vor über 7 Jahren, als für unsere Familie die Entscheidung für den Bau eines Einfamilienhauses gefallen war, fiel für uns recht schnell die Wahl auf die Nähe des Achtersees – eine ruhige und verkehrsarme Wohngegend, aber doch mit guter Infrastruktur in unmittelbarer Nähe. Dass damals der Achtersee auch zum Naherholungsgebiet aufgewertet werden sollte (es wurden auf der Ostseite großflächig Bäume gepflanzt) war uns natürlich auch willkommen.

Mit 3 kleinen Kindern nutzen wir seit damals den See recht oft für kleine Spaziergänge in unserer Nähe. Wir sind daher mit der Situation mit den Badegästen und den Hunden bestens vertraut. Trotz diverser Beschwerden in den Medien hatten wir selbst nie Probleme mit irgendwelchen Besuchern.

Im Gegenteil: unsere Kinder machten ihre ersten Kontakte mit Hunden – meistens von sehr verständnisvollen Hundebesitzern. Und die Erfahrungen waren durchwegs positiv, so ist es kein Wunder, dass einer der Stoffhunde von unserem Ältesten nach einem Hund vom Achtersee benannt wurde („Socke“ übrigens) – dass der Hundehalter unserem Kind die Möglichkeit gegeben hat, durch Leckerlies das Vertrauen des Hundes zu gewinnen, hat sich sofort eingeprägt.

Mittlerweile haben wir selber einen Hund, und nutzen den Achtersee, wie viele andere Hundebesitzer auch, ebenfalls für Spaziergänge mit Familie und Hund. Und es macht jedes einzelne Mal Spaß, den Hund zu beobachten – wie viel Spaß er beim Herumtollen mit anderen Hunden hat (was mit Leinenpflicht unmöglich wäre). Und es macht auch Spaß die Kinder zu beobachten, wie sie in relativ kurzer Zeit einen natürlichen Umgang mit den Tieren entwickelt haben. Sie gehen nun auch ganz selbstverständlich auf andere Hunde zu, weil sie einfach den richtigen Umgang mit den Tieren gelernt haben.

In solchen Situation denke ich mir oft, wie einfach es doch wäre, mehr Verständnis für Hunde und ihre Besitzer zu schaffen, wenn man sich nur ein wenig mit der Thematik auseinandersetzen würde, vielleicht auch in der Schule – schließlich trifft so gut wie jeder in seinem Leben einmal auf Hunde, und sollte daher grundlegende Dinge über diese Tiere gelernt haben, als Teil der Allgemeinbildung (es erscheint mir z.B. immer noch völlig unverständlich, dass der Großteil der Bevölkerung glaubt, dass wedelnde Hunde sich grundsätzlich freuen).

Dass der Achtersee nun sehr wahrscheinlich zu einem Badesee wird, finde ich als Anrainer natürlich durchaus eine interessante Idee (obwohl Baden ja bisher auch schon möglich war – zwar nicht erlaubt, aber geduldet). Aber als Anrainer würde ich mir da auch schon mehr Informationen zu dem Thema erwarten.

So wie es aber nun dargestellt wird (in dem Bescheid), soll der See ja für Besucher gar nicht mehr frei zugänglich sein. Das lehne ich als Anrainer und als Hundebesitzer eindeutig ab. Denn sowohl für die Kinder als auch für den Hund ist das Gebiet um den Achtersee einfach ein wunderbarer Ort zum Spielen. Wenn ich an meine Jugend zurückdenke, so war  es selbstverständlich, stundenlang irgendwo im Grünen zu spielen. Diese Möglichkeiten verschwinden ohnehin in zunehmendem Maße, deswegen würde ich mir wünschen, dass der Achtersee als Naherholungsgebiet für die gesamte Bevölkerung erhalten bleibt – nicht nur für zahlende Badegäste.

Diverse Beschwerden, wie sie in Medien immer wieder auftauchen, kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt weder durch Badende noch durch Hunde eine Lärmbelästigung – trotz unmittelbarer Nähe zum Achtersee. Die Verschmutzung rund um den Achtersee ist eindeutig in den Sommermonaten durch die Badegäste stärker als durch Hunde. Größter Kritikpunkt als Anrainer sind vor allem in den Sommermonaten diverse Jugendliche, welche zu später Nachtstunde die Straßen um den See (30er-Zone) mit überhöhter Geschwindigkeit und Lautstärke „unsicher“ machen.

Problematische Vorfälle in anderen Gegenden (wie Schmuckerau, Akademiepark oder Innenstadt) können nicht 1:1 auf die Situation am Achtersee umgelegt werden, und sollten daher auch nicht als Argument dienen, eine langjährige, gut funktionierende „Institution“ zu zerstören.

Mein Wunsch als Anrainer wäre: ein Teil des Achtersees soll gerne zu einem Badesee umfunktioniert werden, aber unter Einbindung aller Interessengruppen. Der Rest vom Achtersee soll jedenfalls als Naherholungsgebiet für Menschen und Hunde erhalten bleiben.“

Dienstag, 12. Februar 2013

NÖN-Redakteur kommt am Achtersee

Ein Redakteur der Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) hat zugesagt, am kommenden Samstag (16. Februar 2013) ab 11 Uhr am Achtersee anwesend zu sein, um sich auch einmal die Anliegen der Hundebesitzer anzuhören.

Alle Hundebesitzer sind herzlich eingeladen, diese Gelgenheit zu nutzen, um ihre Wünsche und Anregungen kundzutun.

Vorerst keine Baustelle am Chrysanthemen-See

Gemäß Informationen eines Baustellen-Verantwortlichen sollen die Arbeiten am nördlichen Teil des Achtersees (also dem Chrysanthemen-See) so lange wie möglich vermieden werden, so dass Besucher des Sees zumindest diesen einen Teil noch nutzen können wie bisher.

Montag, 11. Februar 2013

Bauarbeiten nur aufgrund des Bescheides?

Es wird seitens der Stadt immer wieder auf den Bescheid der Wasserrechtsbehörde verwiesen. Sieht man sich den Bescheid aber genauer an, so besteht dieser ja aus 2 Teilen (auf Seite 1 und 2):
  • I. Teil (Auftrag): hier beauftragt das Land Niederösterreich die Stadtgemeinde Wiener Neustadt Anschüttungen am südöstlichen Teichufer zu beseitigen - zum Schutz und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.
  • II. Teil (Bewilligung): hier wird vom Land Niederösterreich der Stadtgemeinde Wiener Neustadt eine wasserrechtliche Bewilligung für die Nutzung als Badeteich und als Fischteich erteilt, und zwar basierend auf der im Abschnitt A des Bescheides enthaltenen Projektbeschreibung, und zwar unter Einhaltung von bestimmten Auflagen (Abschnitt B).
Das heißt aber, das der Großteil der Arbeiten überhaupt nur deswegen erfolgt, um den See als Badeteich bzw. zur Sportfischerei nutzen zu können. Diese Arbeiten sind jedoch vom Land Niederösterreich nicht verpflichtend vorgeschrieben, sondern basieren auf einem Projektvorhaben, das von der Stadt Wiener Neustadt eingereicht wurde!

Inbesondere ist auch die Geländeanhebung nicht vorgeschrieben. In einem Absatz auf Seite 7 ist aber schließlich der Grund für die Geländeanhebung ersichtlich: "Entsprechend den geltenden Richtlinien ist es unerläßlich, die zur Bebauung und als Verkehrsflächen vorgesehenen Flächen auf eine Höhe von mindestens 1 m über HHGW (höchster beobachteter Grundwasserstand) aufzuhöhen. Laut § 63 Abs 1 Z 2 der NÖ Bautechnikverordnung (NÖ BTV) muß der Fußboden von Aufenthaltsräumen zum Wohnen mindestens 50 cm über dem höchsten örtlichen Grundwasserspiegel liegen".

Die Durchführung der Arbeiten (mit Kosten von ca. 1 Million Euro) legt also nahe, dass ein Badesee samt Infrastruktur bereits fix geplant ist.

Empörung wegen Baum-Rodung

In einem NÖN-Artikel vom 11. Februar 2013 wird über die Empörung der Bevölkerung wegen der kompletten Rodung des Baumbestandes am Achtersee berichtet.

Wie Mathias Schranz in seinem Kommentar korrekt schreibt, mangelt es im Vorfeld dieser Aktion leider massiv an Informationen.

Warum aber Nationalrätin Tanja Windbüchler-Souschill so überrascht ist, scheint allerdings weniger verständlich, so schreibt sie doch am 10. Oktober 2012, dass die Grünen schon lange fordern, dass der Achtersee einem Zweck zugeführt werden soll.

Sonntag, 10. Februar 2013

Der Bescheid der Wasserrechtsbehörde

Der Bescheid

Für die derzeitigen Bauarbeiten am Achtersee ist ja bekanntlich ein Bescheid der niederösterreichischen Wasserrechtsbehörde verantwortlich. Das Wasserbuch des Landes Niederösterreich ist öffentlich und kann online abgefragt werden. So erhält man letztendlich den Wasserbuchauszug für das Areal Begonien- und Chrysanthemensee.

Der wirklich interessante Bescheid ist der "Bewilligungsbescheid vom 30.9.1999 WA1-18.882/90-99". Es gibt zwar noch zwei weitere vom 29.3.2006 und vom 29.11.2010, welche aber im wesentlichen den Inhalt des Bescheids vom 30.9.1999 nur präzisieren bzw. die Frist für die Ausführung der erforderlichen Arbeiten verlängern (bis Oktober 2014).

Der Inhalt

Der 37-seitige Bescheid ist sehr detailliert und umfangreich. Die interessantesten Punkte sind:
  • Entsprechend den geltenden Richtlinien ist es unerläßlich, die zur Bebauung und als Verkehrsflächen vorgesehenen Flächen auf eine Höhe von mindestens 1 m über HHGW (höchster beobachteter Grundwasserstand) aufzuhöhen. Laut § 63 Abs 1 Z 2 der NÖ Bautechnikverordnung (NÖ BTV) muß der Fußboden von Aufenthaltsräumen zum Wohnen mindestens 50 cm über dem höchsten örtlichen Grundwasserspiegel liegen. (Seite 7)
  • Wie bereits unter Punkt 7, Derzeitiger Genehmigungszustand, festgehalten, wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ vom 31.10.1978 III/1-18.882/4-1978 die Nutzung des gesamten Grundwasserteiches (nördlicher und südlicher Bereiech) als Badeteich bzw. zur nicht intensiv betriebenen Sportfischteichnutzung unbefristet wasserrechtlich bewilligt.
    Dieses Wasserrecht soll auch nach erfolgter Sanierung genutzt werden.
    Desweiteren wird ein öffentliches Freibad für maximal 500 Besucher an der Nordwestseite des Begonien- und Chrysanthemensees projektiert. Die Parkplätze für die Besucher des Freibades werden auf dem Niveau der aufzuhöhenden Trockebbaggerungsfläche eingeplant. (Seite 14)
  • Bei einer durchschnittlichen Belegung der insgesamt 142 Wohneinheiten mit 3 Personen ... (Seite 14)
  • Für die Bewohner der Grundstücke ohne direkten Seezugang ist am westlichen und am östlichen Ufer je ein Gemeinschaftsbadeplatz vorgesehen. Die Benutzung dieser Badeplätze durch nicht berechtigte Personen wird in geeigneter Weise verhindert (z.B. Einzäunung, Schlüsselübergabe nur an berechtigte Personen). (Seite 14)
  • Im Norden und im Süden des Areals werden naturnah gestaltete Uferzonen errichtet, welche zur ökologischen Aufwertung des Grundwasserteiches dienen. (Seite 15)
  • Die nördliche naturnahe Ruhezone wurde gegenüber dem ursprünglichen Einreichprojekt vom 31.07.1998 als Ausgleich für die erhöhte Gewässerbelastung durch das öffentliche Freibad vergrößert. Die Ausgestaltung und Absicherung gegenüber unbefugtes Betreten bleiben unverändert. (Seite 17)
  • Der Zutritt zur Wasserfläche ist nur für Bewohner des Areals sowie für deren Gäste vorgesehen. Um zu verhindern, daß Unbefugte zur Wasserfläche gelangen, werden die Gemeinschaftsbadeplätze sowie die naturnahen Ruhezonen gegen das öffentliche Gut hin durch Maschendrahtzäune oder dichte Hecken abgetrennt. Entlang der Parzellen mit direktem Zugang zur Seefläche erfolgt die Sicherung ohnehin durch die Grundstückseigentümer. (Seite 18)
  • Das öffentliche Freibad für maximal 500 Badegäste befindet sich im Nordwesten des Areals. Um eine Beeinträchtigung der Bauparzellen durch Lärm möglichst gering zu halten, wurde auf eine möglichst gute Trennung der Bereiche „Freibad" und „Bauparzellen" geachtet.
    Die Zufahrt zum Freibad erfolgt separat von der Zufahrt zu den Bauparzellen über die Verlängerung der Dreipappelstraße. Die Abstellplätze für die Fahrzeuge der Besucher des Freibades wurden an der nordwestlichen Ecke des Areals angeordnet. Es wurden insgesamt rund 153 PKW-Abstellplätze sowie eine entsprechende Anzahl an Zweirad-Abstellplätzen vorgesehen. Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt über humusierte Versickerungsmulden.
    An Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des Freibades wurden Umkleideräume mit Duschen und Sanitäranlagen sowie ein Kassenhäuschen vorgesehen. Zusätzliche Duschen im Freien wurden zwischen der Liegewiese und dem Umkleidebereich angeordnet. Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine noch zu errichtende öffentliche Kanalisation.
    Ein Buffetgebäude mit zwei Gastgärten wurde in der Nähe der Nordböschung eingeplant. Es kann sowohl von Badegästen aus dem Freibad, als auch getrennt davon von Nichtba-degästen über eine Treppe über die Nordböschung ausgehend von der Dreipappelstraße besucht werden.
    Weiters wurde ein Kinderspielplatz im Nahbereich der Infrastruktureinrichtungen projektiert.
    Als Sichtschutz und Abgrenzung gegenüber den Bauparzellen wurde im Süden der Liegewiese eine dichte Bepflanzung mit einheimischen Gehölzen angeordnet. Der verbleibende Mastkegel der 110 kV-Freileitung der ÖBB bildet eine weitere Abgrenzung.
    Um den Zugang zum Wasser auch bei niedrigen Teichwasserständen zu gewährleisten (Differenz zwischen Teichwasserhöchst- und -niedrigststand ca. 10 m), wurden Holzstiegen entlang der Uferböschungen vorgesehen. Zusätzlich sollen zwei schwimmende Badeplattformen den Zugang zur Wasserfläche erleichtern. Die für die Besucher des öffentlichen Freibades vorgesehene Wasserfläche wird durch Schwimmbalken begrenzt. (Seiten 18-19)

Die Schlußfolgerungen

Basierend auf den bisher erhaltenen Informationen enthält der Inhalt des Bescheides doch einige Überraschungen:
  • Die geplante Nutzung als Badesee ist zumindest seit dem Jahr 1999 ein Thema (wenn nicht sogar länger).
  • Scheinbar ist eine (teilweise) Bebauung der Flächen vorgesehen.
  • Es sollen bis zu 142 Wohneinheiten errichtet werden.
  • Ein öffentliches Freibad inklusive Parkplätze wurden ebenfalls auf dem Areal geplant.
  • Zutritt zur Wasserfläche durch "Unbefugte" (also faktisch alle bisherigen Besucher des Achtersees) soll unterbunden werden.
  • Die geplante Zufahrt zu den Parkplätzen über die Dreipappelstraße verschärft die ohnehin schon nicht optimale Verkehrssituation im Bereich des Fischaparks noch zusätzlich.
Der Bescheid, und damit auch die zugrunde liegenden Pläne für die Nutzung des Achtersees, ist zwar aus dem Jahr 1999 - es ist daher natürlich auch gut möglich, dass sich die Pläne seitdem geändert haben. Jedenfalls widerspricht der Inhalt möglicherweise doch einigen bisher erhaltenen Informationen:
  • In einem NÖN-Artikel vom 1. Oktober 2010 sagt Bernhard Müller: "Der Achtersee soll aufgewertet werden, und eine Verbauung des Gebietes ist somit ausgeschlossen."
  • Mag.(FH) Christian Mürkl schreibt am 24. Jänner 2013: "Was jedoch absolut ausgeschlossen ist, ist eine großflächige Parzellierung und ein Verkauf  dieser Flächen."
Auch bleibt es rätselhaft, wieso erst vor einigen Jahren Bäume auf einer Fläche von mehr als 5.000 m2 gepflanzt wurden, wenn zumindest seit 1999 bekannt ist, dass das Niveau des Areals angehoben werden muss.

Es bleibt also zu hoffen, dass die Pläne von damals in dieser Form nicht umgesetzt werden, da sonst der Achtersee als Naherholungsgebiet für Ruhe suchende und Hundefreunde nicht mehr zu Verfügung stehen wird.

Badesee bereits fix?

Ende Jänner 2013 konnten in einem Gespräch mit einer für die Baustelle am Achtersee verantwortlichen Person einige Informationen bezüglich der Entwicklung am Achtersee in Erfahrung gebracht werden:
  • Die Ausbaggerung des Sees, die Aufschüttungen rund um den See, und die damit zuvor notwendigen Rodungen wurden bestätigt.
  • Der Zeitrahmen der Bauarbeiten bis ca. Ende 2013 wurde ebenfalls bestätigt.
  • Man wird so gut es geht versuchen während der Bauarbeiten immer einen Teil des Sees für Hundebesitzer zugänglich zu halten.
Ebenso teilte uns diese Person aber auch mit, dass die Errichtung eines Badesees am Begoniensee (südwestlicher Teil des Achtersees) scheinbar schon fix beschlossene Sache sei.

Wie verlässlich diese Information ist, können wir leider nicht beurteilen.

Leinenpflicht am Achtersee?

Am 28. Jänner 2013 erschien in der NÖN ein Artikel, der sich mit dem Thema Leinenpflicht am Achtersee auseinandersetzt (ebenso ein Kommentar von Josef Kleinrath zu der offenen Hunde-Frage am Achtersee).

Konkret geht es um die Überlegung, am Achtersee Leinenpflicht für Hunde einzuführen. ÖVP und SPÖ scheinen sich hier einig zu sein, und offensichtlich gibt es Bestrebungen, das noch vor dem Frühling umzusetzen.

Prinzipiell ist am Achtersee das Führen von Hunden ohne Leine und Beißkorb durch das NÖ Hundehaltungsgesetz auch grundsätzlich erlaubt (§8 Abs. 2 und 3). Dieser Sachverhalt ist auch korrekt am  Plan zum NÖ Hundehaltegesetz auf der Website der Stadt Wiener Neustadt wiedergegeben (orange: Leinen- oder Beißkorbpflicht, gelb: keine Leinen- oder Beißkorbpflicht).

Im Kommentar von Herrn Kleinrath wird es aber so dargestellt, als wäre das Führen von Hunden am Achtersee ohne Leine oder Beißkorb eine "Gesetzeslücke" der Stadtverwaltung, die möglichst rasch behoben gehört. Das ist natürlich nicht korrekt.

Interessant bei dieser Diskussion ist, dass hier grundlegend Dinge vermischt werden. Wie auch von Josef Kleinrath bestätigt, gibt es zahlreiche Beschwerden über z.B. nicht weggeräumten Hundekot in der Stadt, oder über freilaufende Hunde in der Schmuckerau (wo tatsächlich Leinen- oder Beißkorbpflicht besteht). Leider haben die wenigsten dieser Beschwerden nur ansatzweise mit der Situation am Achtersee zu tun.

Sehr lesenswert in diesem Zusammenhang ist auch ein NÖN-Artikel vom 28. November 2011: "... Apropos Schmuckerau: Die wird seit Oktober von der Polizeiinspektion Flugfeld im Auge behalten, jeden Tag widmen sich die Beamten eine Stunde lang dem „Hunde-Problem“, das anscheinend nicht so dramatisch ist, denn: „Die Auffälligkeiten bei unseren Streifen, was nicht angeleinte Hunde oder Streitereien betrifft, geht praktisch gegen null“, sagt Kommandant Günter Vorwerk. ..."

Insofern erscheint es absolut unverständlich, warum gerade am Achtersee, wo Hunde eben ohne Beeinträchtigung für Anrainer völlig legal frei laufen können, eine Leinenpflicht eingeführt werden soll.

Informationen von der Stadt Wiener Neustadt

Eine Anfrage an die Stadt bezüglich der Pläne am Achtersee wurde am 24. Jänner 2013 sehr detailliert von Mag.(FH) Christian Mürkl beantwortet:

"... Die Überlegung der Stadt ist, wenn schon für die gesetzlichen Auflagen jede Menge an finanziellen Mittel eingesetzt werden müssen, das Gelände möglichst einer breiten Öffentlichkeit zugängig zu machen. Eine Arbeitsgruppe bei der Stadt beschäftigt sich daher parallel zu den derzeitigen Arbeiten mit den Überlegungen der Errichtung eines öffentlichen Badesees. Dies auch deswegen, weil aus dem genannten Bescheid der NÖ-Landesregierung ersichtlich ist, dass nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten die Nutzung als Badesee mit einer limitierten Besucherzahl zugelassen ist. Dass Teile der Bevölkerung der Stadt diese Option begrüßen würden, zeigt sich alleine deswegen, dass die Stadt Wiener Neustadt leider jährlich im Sommer viele "Badegäste" wegbitten muss, da derzeit das Baden eben nicht genehmigt ist, und somit illegal stattfindet, wie auch aus vielen Hinweisschildern rund um den See ersichtlich ist.

In welcher Größe, in welchem Umfang, gratis oder mit Bezahlung, mit welcher Infrastruktur,  mit welcher Verkehrsanbindung und mit welchen Kontrollpflichten durch die Stadt - all diese Fragen soll eben die genannte Arbeitsgruppe im Jahr 2013 erarbeiten, um nach Abschluss der derzeitigen Arbeiten ein fertiges Konzept zu haben.

Ziel ist es sicherlich möglichst viele Interessen zu berücksichtigen, so ist eine denkbare Variante, eine Teilung in öffentlichen Badesee und ein anderer Teil "Naherholungsgebiet" zumindest in ähnlichem Stil wie bisher. Seriös und zuverlässig darüber aber jetzt eine Information zu geben ist leider nicht möglich.

Was jedoch absolut ausgeschlossen ist, ist eine großflächige Parzellierung und ein Verkauf  dieser Flächen. Dies ist weder Wunsch der politischen Vertreter der Stadt, noch wäre es rechtlich möglich, da auf Grund der Nähe zur Autobahn eine Nutzung mit dauerhaftem Wohnen auf Grund der geltenden Lärmschutzbestimmungen gar nicht möglich wäre. ..."

Baggerarbeiten am Achtersee beginnen

Am 23. Jänner 2013 ist es soweit: die Bagger kommen. Auf Basis von bescheidmäßigen wasserrechtlichen Vorgaben des Landes Niederösterreich ist es gesetzlich erforderlich, den Achtersee tiefer zu graben, und das Gelände um den See aufzuschütten. Diese Arbeiten werden voraussichtlich das ganze Jahr 2013 in Anspruch nehmen.

Die wesentlichen durchzuführenden Arbeiten aus diesem Bescheid sind:
  • Baggerungen im und um den See um eine bestimmte Mindestwassertiefe auch im Falle des historisch niedrigst möglichen Grundwasserstandes zu erreichen.
  • Erhöhungen und Aufschüttungen, des umliegenden Geländes auf eine Höhe wo auch beim historisch höchst möglichen Grundwasserstand, die umliegende Bepflanzung nicht überflutet wird. Die derzeit bestehende Bepflanzung entspricht leider nicht dieser Höhe, womit diese vorab zu entfernen ist um die Schüttungen durchführen zu können. Das direkte Zuschütten der bestehenden Bepflanzung ist nicht erlaubt, da diese dann vermodern und verwesen würde und somit wieder das Grundwasser gefährden könnte. Somit sind entsprechende Rodungen durchzuführen.
Die Rodungen basieren auf einer mit dem Amt der NÖ Landesregierung (BH-Wiener Neustadt - Abteilung Forste) abgestimmten Rodungsbewilligung. Die Rodungsbewilligung wurde nur unter der Auflage erteilt, dass nach Abschluss dieser Arbeiten, wieder Ersatzaufforstungen entweder am Grundstück selbst oder bei umliegenden Grundstücken im selben Umfang erfolgen.

Schade ist vor allem, dass erst vor einigen Jahren Bäume auf einer Fläche von mehr als 5.000 m2 gepflanzt wurden.

Wird der Achtersee zum Badesee?

In einem NÖN-Artikel vom 1. Oktober 2012 war zu lesen, dass die Stadt den Achtersee zu einem Badesee ausbauen möchte. Eine stadtinterne Arbeitsgruppe soll prüfen, wie der Achtersee als Naherholungsgebiet erhalten werden kann, und welche Möglichkeiten es gibt, das Baden dort legal zu ermöglichen.

Müllers Ziel: "Der Achtersee soll aufgewertet werden, und eine Verbauung des Gebietes ist somit ausgeschlossen."

Wenn der Badesee realisierbar ist, soll kein Freibecken beim Hallenbad errichtet werden, sondern das Geld für die Errichtung des Badesees Verwendung finden.

Dass vor gar nicht allzu langer Zeit das bei der Bevölkerung sehr beliebte Volksbad im Jahre 2010 trotz Protest der Bevölkerung geschlossen wurde (siehe Artikel in der NÖN vom 2. November 2011) erscheint in diesem Zusammenhang jedenfalls sehr rätselhaft, wollte man sich damals doch einen sechsstelligen Investitionsbetrag sparen. Es ist kaum anzunehmen, dass die Errichtung eines Badesees günstiger kommen wird.

Der Achtersee als ideale Freilaufzone

Was ist das Besondere am Achtersee?

Der im Westen von Wiener Neustadt gelegene Achtersee (es handelt sich eigentlich um die zwei miteinander verbundenen Seen Begoniensee und Chrysanthemensee, die gemeinsam die Form eines Achters ergeben) ist seit unzähligen Jahren beliebter Treffpunkt für Hundeliebhaber aus der ganzen Region.

Das liegt vor allem an den idealen Voraussetzungen für den Freilauf von Hunden:
  • Das Areal ist groß genug, so dass die Hunde tatsächlich laufen können (im Gegensatz zu diversen eingezäunten Freilaufzonen mit einer Größe von ein paar 100 m2 – oft kleiner als ein normaler Garten).
  • Es ist Wasser vorhanden: viele Hunde lieben (insbesondere in den Sommermonaten) eine Abkühlung im See, und fast jeder Hund nutzt bei längeren Spaziergängen die Möglichkeit seinen Durst zu stillen.
  • Auf Grund der Naturbelassenheit des Areals ergeben sich für Hunde viele Möglichkeiten ihren natürlichen Spieltrieb und ihre Neugierde zu befriedigen: Verfolgen von Geruchsspuren, Äste zum Zerkauen oder Herumtragen, Schwimmen im See, Herumtollen zwischen den Bäumen, und vieles mehr.
  • Das Areal liegt nicht im Siedlungsgebiet, daher ist eine mögliche Beeinträchtigung von Anrainern äußerst gering. Durch diese spezielle Lage ist ein Führen von Hunden ohne Leine und Beißkorb durch das NÖ Hundehaltungsgesetz auch grundsätzlich erlaubt (§8 Abs. 2 und 3).
  • Die Böschung rund um das Areal bildet eine natürliche Barriere, die von Hunden im Normalfall auch nicht überschritten wird.
  • Das Areal bietet auch den Hundehaltern (die ja schließlich gemeinsam mit ihren Vierbeinern oft mehrere Stunden am Tag am Achtersee verbringen) eine naturbelassene und erholsame Umgebung.
Durch diese spezielle Eignung als Freilaufzone und das daraus resultierende Zusammentreffen unzähliger Hundefreunde, ist der Achtersee auch ein einmaliger Ort der Kommunikation geworden, wo Hundefreunde sich mit Gleichgesinnten austauschen können.

Man kann nur jedem empfehlen, sich einmal die Zeit zu nehmen, und das friedliche miteinander von Hunden und Menschen am Achtersee zu beobachten.

Hunde brauchen Auslauf

Artgerechte Haltung

Zur artgerechten Haltung eines Hundes gehört es, dass er seinem Laufbedürfnis regelmäßig und ohne Leine nachgehen darf. Dabei sollte auch die Umgebung artgerecht sein. Der Hund braucht die Freiheit, damit er seinen Bewegungsdrang auslebt, damit er seine Neugierde befriedigen kann und auch im Umgang mit Artgenossen lernt, seine Rolle zu finden.

Kommunikation unter Hunden

Hunde haben instinktiv ein umfangreiches Repertoire an Möglichkeiten, anderen Hunden über ihre Körperhaltung Signale zu geben (Buchtipp: „Calming Signals“ von Turid Rugaas). Sie können Dominanz ausstrahlen, aber auch Demut, sie können Distanz halten, Konflikten aus dem Weg gehen oder relativ kurz und effektiv klären, wer der Boss ist.

Einschränkung der Kommunikation durch die Leine

An der Leine sind diese Möglichkeiten sehr stark eingeschränkt. Obwohl die Hundehalter den Hund über die Leine zu kontrollieren scheinen, signalisiert die damit verbundene Körperhaltung des Hundes Dominanz.

Das beginnt damit, dass Hunde, die nicht die Möglichkeit haben, kurz ihre Rangordnung zu klären, bereits angespannt aufeinander losgelassen werden. Konflikte werden unausweichlich. Schlichtungsversuche des Menschen über die Leine verstärken die Situation. Der Grund: Der Ruck an der Leine bremst den Hund nicht nur in seinem Gang, sondern zwingt ihn auch kurzfristig in eine Körperhaltung, die Dominanz und Kampfbereitschaft signalisiert. Der andere Hund reagiert auf diese Provokation oder sendet unfreiwillig die gleichen Signale aus, und schon können sich die beiden nicht riechen. Aufkommende Unruhe oder sogar Panik des Menschen überträgt sich auf den Hund, dem es plötzlich wichtig ist, die Angelegenheit zugunsten des eigenen Rudels zu klären.

Prompt verändert der unwissende Besitzer ebenfalls sein Verhalten: je öfter es zu solchen Spannungen kommt, desto seltener traut er sich, den Hund von der Leine zu lassen. Das Tier scheint ja schließlich aggressiv zu sein! Wahrscheinlich wird der Mensch auch selbst immer nervöser, sobald er einen anderen Hund erblickt, und signalisiert seinem Vierbeiner damit noch, dass Gefahr in Verzug ist – ein Teufelskreis.

Hunde lernen auch daraus: sie verlernen den normalen Umgang mit anderen Hunden, und die Begegnung mit anderen Hunden wird zum ritualisierten Dauerkonflikt.

Allgemein gilt: Hunde, die immer an der Leine sind, sind angespannter, unsicherer, unausgeglichener, angriffsbereiter, weil sie den richtigen Umgang miteinander nicht erlernt haben. Durch Leinenzwang kommt es zum sozialen Erfahrungsentzug. Das erzeugt letztendlich unsichere, aggressive Tiere.

Freilauf für Hunde

Freilaufende Hunde gehen meist recht entspannt miteinander um, oder gehen sich schlimmstenfalls ohne einen Konflikt einfach aus dem Weg. Ohne Leine können sie nicht nur miteinander spielen, sondern auch ihre Rituale pflegen und Erfahrungen mit anderen Artgenossen sammeln. Lässt man das nicht zu, werden Hunde genauso psychisch krank, wie Menschen, die von sozialen Kontakten abgeschnitten werden.

Menschen müssen lernen, miteinander umzugehen, Hunde auch! Kontakt ohne Leine ermöglicht den Tieren das Erlernen und Anwenden ihres sozialen Repertoires wie z.B. gemeinsam laufen, Imponier-Gesten, Sozialspiele oder gegenseitige Geruchskontrolle. So sammeln die Hunde Erfahrungen mit Artgenossen und lernen, die Körpersprache der anderen Tiere richtig zu deuten.

Das Erlernen des richtigen Umgangs betrifft aber nicht nur die Artgenossen. In einer entsprechend gelassenen Atmosphäre, wie in einer Freilaufzone, lernen Hunde auch auf natürliche Art und Weise einen entspannten Umgang mit den Menschen.

Hunde haben auch ein außerordentlich hohes Bewegungsbedürfnis. Sie können nicht artgerecht gehalten werden, wenn ihnen kein täglicher Auslauf ohne Leine verschafft wird.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Viele Zeitgenossen lehnen Hunde in der Stadt ab oder fürchten sich vor diesen. Nicht wenige von ihnen haben Grund für Ihre Antipathie: Rücksichtslosigkeit, fehlendes Einfühlungsvermögen und Egoismus zahlreicher Hundehalter tragen zu dem schlechten Image bei, das Hund und Halter teilweise in der Öffentlichkeit genießen.

Im Interesse verantwortungsvoller Hundehalter ist es daher, das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen. Dabei sind nur einige Regeln zu beachten, die eigentlich selbstverständlich sein sollen:

  •  Leinen Sie Ihren Hund an, wenn Menschen Sie darum bitten oder Ihnen Kinder, gebrechliche oder ängstliche Personen begegnen.
  • Respektieren Sie, dass andere Menschen Hunden nicht so aufgeschlossen gegenübertreten wie Sie. Nicht jeder Mensch muss ein Hunde-Fan sein!
  • Erziehen Sie Ihren Hund so, dass er niemand belästigt. Eignen Sie sich die grundlegendsten Kenntnisse über die Bedürfnisse und das Verhalten von Hunden an. Ein gut erzogener Hund bietet die beste Gewähr für ein harmonisches Zusammenleben.
  • Eine Selbstverständlichkeit: beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, auch wenn Sie gerade niemand sieht!

Sorgen Sie durch Ihr eigenes Verhalten in der Öffentlichkeit dafür, dass sich das Klima in der Öffentlichkeit gegenüber Hunden und ihren Haltern entspannt. Ein positives Erscheinungsbild beider auf Straßen und Plätzen ist die beste Imagekampagne.