
Vielleicht ein wenig zur Aufklärung: das Niederösterreischiche Hundehaltegesetz gilt natürlich auch jetzt schon am Achtersee - dieses regelt nämlich unter anderem ganz klar, wo Leinen- oder Beißkorbpflicht herrscht, und wo nicht. Wie schon mehrfach berichtet, besteht selbstverständlich am Achtersee aufgrund des dort geltenden Niederösterreichischen Hundehaltegesetzes eben keine Leinen- oder Beißkorbpflicht.
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