Dienstag, 9. April 2013

Zeitung Österreich berichtet - leider aber falsch

In der Österreich-Ausgabe vom 8. April wird von diversen Hunde-Debatten in Gänserndorf, Pinkafeld und Wiener Neustadt berichtet. Doch die Aussage "In der ganzen Stadt herrschen Leinen- und Beißkorbpflicht, doch viele ignorieren das ungeniert" wird doch mehrmaliges wiederholen in den Medien auch nicht korrekter.

Die Leinen- und Beißkorbpflicht ist ganz klar im NÖ Hundehaltegesetz (§ 8 Abs. 2 und 3) geregelt: sie gilt nur an öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes (jetzt einmal abgesehen von Parks, Verkehrsmitteln, etc.).

Wo in Wiener Neustadt baulich oder funktional zusammenhängende Teile eines Siedlungsgebietes sind, ist am Plan zum NÖ Hundehaltegesetz klar ersichtlich, der Achtersee zählt jedenfalls nicht dazu.

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