Die wesentlichen durchzuführenden Arbeiten aus diesem Bescheid sind:
- Baggerungen im und um den See um eine bestimmte Mindestwassertiefe auch im Falle des historisch niedrigst möglichen Grundwasserstandes zu erreichen.
- Erhöhungen und Aufschüttungen, des umliegenden Geländes auf eine Höhe wo auch beim historisch höchst möglichen Grundwasserstand, die umliegende Bepflanzung nicht überflutet wird. Die derzeit bestehende Bepflanzung entspricht leider nicht dieser Höhe, womit diese vorab zu entfernen ist um die Schüttungen durchführen zu können. Das direkte Zuschütten der bestehenden Bepflanzung ist nicht erlaubt, da diese dann vermodern und verwesen würde und somit wieder das Grundwasser gefährden könnte. Somit sind entsprechende Rodungen durchzuführen.
Schade ist vor allem, dass erst vor einigen Jahren Bäume auf einer Fläche von mehr als 5.000 m2 gepflanzt wurden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen