Sonntag, 10. Februar 2013

Der Bescheid der Wasserrechtsbehörde

Der Bescheid

Für die derzeitigen Bauarbeiten am Achtersee ist ja bekanntlich ein Bescheid der niederösterreichischen Wasserrechtsbehörde verantwortlich. Das Wasserbuch des Landes Niederösterreich ist öffentlich und kann online abgefragt werden. So erhält man letztendlich den Wasserbuchauszug für das Areal Begonien- und Chrysanthemensee.

Der wirklich interessante Bescheid ist der "Bewilligungsbescheid vom 30.9.1999 WA1-18.882/90-99". Es gibt zwar noch zwei weitere vom 29.3.2006 und vom 29.11.2010, welche aber im wesentlichen den Inhalt des Bescheids vom 30.9.1999 nur präzisieren bzw. die Frist für die Ausführung der erforderlichen Arbeiten verlängern (bis Oktober 2014).

Der Inhalt

Der 37-seitige Bescheid ist sehr detailliert und umfangreich. Die interessantesten Punkte sind:
  • Entsprechend den geltenden Richtlinien ist es unerläßlich, die zur Bebauung und als Verkehrsflächen vorgesehenen Flächen auf eine Höhe von mindestens 1 m über HHGW (höchster beobachteter Grundwasserstand) aufzuhöhen. Laut § 63 Abs 1 Z 2 der NÖ Bautechnikverordnung (NÖ BTV) muß der Fußboden von Aufenthaltsräumen zum Wohnen mindestens 50 cm über dem höchsten örtlichen Grundwasserspiegel liegen. (Seite 7)
  • Wie bereits unter Punkt 7, Derzeitiger Genehmigungszustand, festgehalten, wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ vom 31.10.1978 III/1-18.882/4-1978 die Nutzung des gesamten Grundwasserteiches (nördlicher und südlicher Bereiech) als Badeteich bzw. zur nicht intensiv betriebenen Sportfischteichnutzung unbefristet wasserrechtlich bewilligt.
    Dieses Wasserrecht soll auch nach erfolgter Sanierung genutzt werden.
    Desweiteren wird ein öffentliches Freibad für maximal 500 Besucher an der Nordwestseite des Begonien- und Chrysanthemensees projektiert. Die Parkplätze für die Besucher des Freibades werden auf dem Niveau der aufzuhöhenden Trockebbaggerungsfläche eingeplant. (Seite 14)
  • Bei einer durchschnittlichen Belegung der insgesamt 142 Wohneinheiten mit 3 Personen ... (Seite 14)
  • Für die Bewohner der Grundstücke ohne direkten Seezugang ist am westlichen und am östlichen Ufer je ein Gemeinschaftsbadeplatz vorgesehen. Die Benutzung dieser Badeplätze durch nicht berechtigte Personen wird in geeigneter Weise verhindert (z.B. Einzäunung, Schlüsselübergabe nur an berechtigte Personen). (Seite 14)
  • Im Norden und im Süden des Areals werden naturnah gestaltete Uferzonen errichtet, welche zur ökologischen Aufwertung des Grundwasserteiches dienen. (Seite 15)
  • Die nördliche naturnahe Ruhezone wurde gegenüber dem ursprünglichen Einreichprojekt vom 31.07.1998 als Ausgleich für die erhöhte Gewässerbelastung durch das öffentliche Freibad vergrößert. Die Ausgestaltung und Absicherung gegenüber unbefugtes Betreten bleiben unverändert. (Seite 17)
  • Der Zutritt zur Wasserfläche ist nur für Bewohner des Areals sowie für deren Gäste vorgesehen. Um zu verhindern, daß Unbefugte zur Wasserfläche gelangen, werden die Gemeinschaftsbadeplätze sowie die naturnahen Ruhezonen gegen das öffentliche Gut hin durch Maschendrahtzäune oder dichte Hecken abgetrennt. Entlang der Parzellen mit direktem Zugang zur Seefläche erfolgt die Sicherung ohnehin durch die Grundstückseigentümer. (Seite 18)
  • Das öffentliche Freibad für maximal 500 Badegäste befindet sich im Nordwesten des Areals. Um eine Beeinträchtigung der Bauparzellen durch Lärm möglichst gering zu halten, wurde auf eine möglichst gute Trennung der Bereiche „Freibad" und „Bauparzellen" geachtet.
    Die Zufahrt zum Freibad erfolgt separat von der Zufahrt zu den Bauparzellen über die Verlängerung der Dreipappelstraße. Die Abstellplätze für die Fahrzeuge der Besucher des Freibades wurden an der nordwestlichen Ecke des Areals angeordnet. Es wurden insgesamt rund 153 PKW-Abstellplätze sowie eine entsprechende Anzahl an Zweirad-Abstellplätzen vorgesehen. Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt über humusierte Versickerungsmulden.
    An Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des Freibades wurden Umkleideräume mit Duschen und Sanitäranlagen sowie ein Kassenhäuschen vorgesehen. Zusätzliche Duschen im Freien wurden zwischen der Liegewiese und dem Umkleidebereich angeordnet. Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine noch zu errichtende öffentliche Kanalisation.
    Ein Buffetgebäude mit zwei Gastgärten wurde in der Nähe der Nordböschung eingeplant. Es kann sowohl von Badegästen aus dem Freibad, als auch getrennt davon von Nichtba-degästen über eine Treppe über die Nordböschung ausgehend von der Dreipappelstraße besucht werden.
    Weiters wurde ein Kinderspielplatz im Nahbereich der Infrastruktureinrichtungen projektiert.
    Als Sichtschutz und Abgrenzung gegenüber den Bauparzellen wurde im Süden der Liegewiese eine dichte Bepflanzung mit einheimischen Gehölzen angeordnet. Der verbleibende Mastkegel der 110 kV-Freileitung der ÖBB bildet eine weitere Abgrenzung.
    Um den Zugang zum Wasser auch bei niedrigen Teichwasserständen zu gewährleisten (Differenz zwischen Teichwasserhöchst- und -niedrigststand ca. 10 m), wurden Holzstiegen entlang der Uferböschungen vorgesehen. Zusätzlich sollen zwei schwimmende Badeplattformen den Zugang zur Wasserfläche erleichtern. Die für die Besucher des öffentlichen Freibades vorgesehene Wasserfläche wird durch Schwimmbalken begrenzt. (Seiten 18-19)

Die Schlußfolgerungen

Basierend auf den bisher erhaltenen Informationen enthält der Inhalt des Bescheides doch einige Überraschungen:
  • Die geplante Nutzung als Badesee ist zumindest seit dem Jahr 1999 ein Thema (wenn nicht sogar länger).
  • Scheinbar ist eine (teilweise) Bebauung der Flächen vorgesehen.
  • Es sollen bis zu 142 Wohneinheiten errichtet werden.
  • Ein öffentliches Freibad inklusive Parkplätze wurden ebenfalls auf dem Areal geplant.
  • Zutritt zur Wasserfläche durch "Unbefugte" (also faktisch alle bisherigen Besucher des Achtersees) soll unterbunden werden.
  • Die geplante Zufahrt zu den Parkplätzen über die Dreipappelstraße verschärft die ohnehin schon nicht optimale Verkehrssituation im Bereich des Fischaparks noch zusätzlich.
Der Bescheid, und damit auch die zugrunde liegenden Pläne für die Nutzung des Achtersees, ist zwar aus dem Jahr 1999 - es ist daher natürlich auch gut möglich, dass sich die Pläne seitdem geändert haben. Jedenfalls widerspricht der Inhalt möglicherweise doch einigen bisher erhaltenen Informationen:
  • In einem NÖN-Artikel vom 1. Oktober 2010 sagt Bernhard Müller: "Der Achtersee soll aufgewertet werden, und eine Verbauung des Gebietes ist somit ausgeschlossen."
  • Mag.(FH) Christian Mürkl schreibt am 24. Jänner 2013: "Was jedoch absolut ausgeschlossen ist, ist eine großflächige Parzellierung und ein Verkauf  dieser Flächen."
Auch bleibt es rätselhaft, wieso erst vor einigen Jahren Bäume auf einer Fläche von mehr als 5.000 m2 gepflanzt wurden, wenn zumindest seit 1999 bekannt ist, dass das Niveau des Areals angehoben werden muss.

Es bleibt also zu hoffen, dass die Pläne von damals in dieser Form nicht umgesetzt werden, da sonst der Achtersee als Naherholungsgebiet für Ruhe suchende und Hundefreunde nicht mehr zu Verfügung stehen wird.

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