- I. Teil (Auftrag): hier beauftragt das Land Niederösterreich die Stadtgemeinde Wiener Neustadt Anschüttungen am südöstlichen Teichufer zu beseitigen - zum Schutz und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.
- II. Teil (Bewilligung): hier wird vom Land Niederösterreich der Stadtgemeinde Wiener Neustadt eine wasserrechtliche Bewilligung für die Nutzung als Badeteich und als Fischteich erteilt, und zwar basierend auf der im Abschnitt A des Bescheides enthaltenen Projektbeschreibung, und zwar unter Einhaltung von bestimmten Auflagen (Abschnitt B).
Inbesondere ist auch die Geländeanhebung nicht vorgeschrieben. In einem Absatz auf Seite 7 ist aber schließlich der Grund für die Geländeanhebung ersichtlich: "Entsprechend den geltenden Richtlinien ist es unerläßlich, die zur Bebauung und als Verkehrsflächen vorgesehenen Flächen auf eine Höhe von mindestens 1 m über HHGW (höchster beobachteter Grundwasserstand) aufzuhöhen. Laut § 63 Abs 1 Z 2 der NÖ Bautechnikverordnung (NÖ BTV) muß der Fußboden von Aufenthaltsräumen zum Wohnen mindestens 50 cm über dem höchsten örtlichen Grundwasserspiegel liegen".
Die Durchführung der Arbeiten (mit Kosten von ca. 1 Million Euro) legt also nahe, dass ein Badesee samt Infrastruktur bereits fix geplant ist.
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