Mittwoch, 6. März 2013

Die Hundeabgabe

Die Hundesteuer (oder offiziell eigentlich Hundeabgabe) wurde ja schon des Öfteren kritisiert, vor allem deswegen, weil der Hundehalter keine Gegenleistung dafür bekommt - die Hundeabgabe ist nämlich nicht zweckgebunden.

Es ist ein Irrtum zu meinen, die Hundeabgabe diene vielleicht der Entfernung der Hinterlassenschaften der Hunde. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Aussage des Korneuburger Finanzstadtrates Alfred Gehart in den Niederösterreischischen Nachrichten vom 26. Februar 2013: "Ein Großteil geht für die Administration der (Hunde-)Steuer auf." (Quelle: https://www.facebook.com/Tierfreunde.org). Auch wäre nicht wirklich nachvollziehbar, warum Nutzhunde dann von der Hundeabgabe befreit sein sollten.

Übrigens gibt es die Hundesteuer außer in Österreich sonst nur mehr in Deutschland, in der Schweiz und in Namibia. In den Niederlanden wurde die Hundesteuer Ende Jänner 2013 für verfassungswidrig erklärt, und in Deutschland liegt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht eine Klage gegen die Hundesteuer vor.

Aber nicht nur die Hundesteuer ist ein Relikt aus alten Zeiten, auch das in Niederösterreich verpflichtende Mitführen der Hundemarke ist nicht wirklich nachvollziehbar, gibt es doch seit dem Jahr 2008 die Chippflicht für Hunde (in Wien ist übrigens keine Hundemarke notwendig).

Das Interessante an dem ganzen Thema ist, dass ein Großteil der Hundehalter gar nichts gegen eine Hundeabgabe hätte, wenn es dafür eine vernünftige Gegenleistung geben würde. Bei ca. 1.500 Hunden in Wiener Neustadt und einer Abgabenhöhe von € 45 pro Jahr könnten jährlich mehr als € 60.000 für Einrichtungen wie Hundefreilaufzonen investiert werden. Wenn man hier einen längerfristigen Investitionszeitraum von vielen Jahren betrachtet, könnte man wirkliche Hundeparadiese schaffen.

Solange hier kein Umdenken erfolgt, und es keine Zweckwidmung der Hundeabgabe gibt, bleibt uns auch nur die Option, gegen die Hundesteuer zu stimmen: Stoppt die Hundesteuer!

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