Freitag, 8. März 2013

Kostenlose Registrierung von Hunden

Seit dem Jahr 2008 (mit Übergangsfrist bis 2010) müssen ja bekanntlich alle Hunde gechippt und registriert sein - laut Tierschutzgesetz § 24a "zum Zwecke der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde".
  • Die Kennzeichnung durch den Microchip muss spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe, erfolgen.
  • Die Registrierung muss binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, jedenfalls aber vor einer Weitergabe, erfolgen.
Es handelt sich im Grund um eine sinnvolle Regelung, die soweit ja auch vielen (angehenden) Hundebesitzern bekannt ist. Interessant sind hier die Details: einerseits wie die Praxis von der Theorie (den Gesetzen und Vorschriften) abweicht, und auch wie unnötig kompliziert es den Hundehaltern gemacht wird.

Die Praxis

In der Praxis wird von Züchtern der Hund zwar gechippt (durch einen Tierarzt), aber anders als im Tierschutzgesetz § 24a Abs 4. vorgesehen, ist es völlig unüblich, den Hund vor der Weitergabe zu registrieren. Das macht natürlich in der Praxis auch keinen Sinn, wenn wenige Tage später der Hund ohnehin den Besitzer wechselt - gesetzeskonform ist es trotzdem nicht.

Nach dem Besitzerwechsel ist es nun die Aufgabe des (neuen) Hundehalters diese Registrierung vorzunehmen. Man würde nun meinen, dass dies bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde erledigt wird - aber weit gefehlt: die Gemeinde braucht die Anmeldung primär zur Einhebung der Hundeabgabe.

Private Datenbanken

Die Gemeinden verweisen in der Regel auf die Tierärzte: diese registrieren die Hunde aber scheinbar grundsätzlich über private (und vor allem kostenpflichtige) Datenbanken (wie z.B. AnimalData, EuroPetNet oder Petmaxx). Diese melden zwar die Daten an die behördliche Heimtierdatenbank weiter, bei einer Suche nach einem (z.B. verlorengegangenen) Hund über die Chip-Nummer wird diese behördliche Datenbank dann aber nicht durchsucht.

Der einzige Zweck der privaten Datenbanken ist es also eher den Hundebesitzern das Geld (bei AnimalData sind es z.B. € 18 für die Registrierung) aus der Tasche zu ziehen, als bei der Hundesuche zu helfen. Vor allem sind bei den privaten Datenbanken ja auch gar nicht alle Tiere gemeldet (da es ja mehrere unabhängige private Datenbanken gibt) - nur eine Suche in der offiziellen behördlichen Datenbank macht Sinn.

Weiters kommt es bei der Suche in privaten Datenbanken auch durchaus zu falschen Ergebnissen: so wird beispielsweise bei EuroPetNet die Chip-Nummer eines Hundes, der im Juli 2012 (im Alter von 9 Wochen) erstmalig in Österreich registriert wurde, in einer belgischen Datenbank gefunden - was spätestens dann problematisch wird, wenn der österreichische Hund tatsächlich einmal entlaufen ist.

Die Heimtierdatenbank

Man kann auch selber den Hund direkt bei der offiziellen behördlichen Heimtierdatenbank anmelden (und später auch selber die Daten nach Bedarf ändern). Das geht (leider) zwar nur mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur, dafür ist es aber kostenlos. Die einfachste Methode ist sicher via Handy-Signatur, da diese in gewissen Fällen sogar direkt online beantragt werden kann, und mit keinen Kosten verbunden ist (im Gegensatz zur Bürgerkarte, die ja ein Lesegerät erfordert).

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