Dienstag, 26. Februar 2013

Ende mit den Gerüchten um Achtersee-Baggerungen

Wir hatten in den letzten Tagen Kontakt mit Mag.(FH) Christian Mürkl, der uns nun heute die Unterlagen zukommen ließ, die letztendlich für die derzeit stattfindenden Arbeiten am Achtersee verantwortlich sind.

Neben dem bereits erwähnten Bescheid gibt es auch einzuhaltende Richtlinien für den Schutz des Grundwassers bei Gewinnung von Sand und Kies (herausgegeben von Ministerium für Land- und Forstwirtschaft).

In der Richtlinie für Nassbaggerungen ist auf Seite 2 unter den Punkten I.5 und I.6 nachzulesen, dass eine Mindestwasserfläche von 3 ha, und eine Mindestwassertiefe vom 3 m (bezogen auf den niedrigsten Grundwasserstand) einzuhalten ist.

In der Richtlinie für Trockenbaggerungen ist unter Punkt I.6 geregelt, dass der restliche Untergrund jedenfalls 1 m über dem höchsten Grundwasserspiegel liegen soll.

Die derzeitigen Arbeiten dienen also, im Gegensatz zu immer wieder aufkommenden Gerüchten, tatsächlich ausschließlich dem Zweck, das Areal am Achtersee konform zu geltenden Richtlinien zu gestalten.

Wir möchten hier auch gerne eine Email von Mag.(FH) Christian Mürkl, welche auch den sehr seriösen und korrekten Umgang mit diesem Thema seitens der Stadt veranschaulicht, auszugsweise wiedergeben:

"Zur künftigen Gestaltung kann ich nur wiederholen, dass diese derzeit noch nicht als Konzept vorliegt und somit auch niemand bei der Stadt einen konkreten Plan dafür vorlegen kann. Dieses Konzept wird im Laufe des Jahres 2013 entwickelt. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei Einrichtung eines öffentlichen Badesees, welche eine Variante darstellt, gewisse Flächen dafür vorzusehen sind und eine gesamte Nutzung wie bisher nicht mehr möglich sein wird. Dies ist unvermeidlich, wenn im öffentlichen Raum unterschiedliche Interessen zur berücksichtigen sind. Ich kann Ihnen hierzu ergänzend noch sagen, dass der Gemeinderat am Mittwoch, den 20. Februar einen Beschluss gefasst hat, welcher den Magistrat beauftragt sich der Thematik "Hundefreilaufzonen" verstärkt anzunehmen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Ich danke Ihnen auch für die, aus Ihrer Sicht, positiven Beispiele, kann Ihnen aber versichern, dass wir uns ebenfalls schon andere vergleichbare Projekte, angesehen haben.

Seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts ist die Stadt Wiener Neustadt Eigentümerin dieser Liegenschaft und genau so lange besteht die Verpflichtung der Sanierungsmaßnahmen. Diese sind, Wassertiefstand im See bei historischem NGW von mindestens 3 Metern und Aufschüttung um den See bei historischem HGW + 1 Meter. Diese Verpflichtungen leiten sich aus der Richtlinie für Nass- und Trockenbaggerungen der Wasserrechtsbehörde ab. Diese allgemeine gesetzliche Grundlage in Form der genannten Richtlinie besteht unabhängig davon, welche Verwendung für den See herangezogen wird.

Die Stadt hat dann in den 90er Jahren erstmals ein Projekt für einen Badesee eingereicht. Daher wurde im Zuge der damaligen bescheidmäßigen Erledigung auch erstmals in einem Bescheid die Verpflichtung der Baggerungen erwähnt. Rein rechtlich haben aber diese Verpflichtungen auch schon davor für die Stadt bestanden und hätten von der Wasserrechtsbehörde notfalls auch durch Ersatzvornahme auf Kosten der Stadt erzwungen werden. Durch verschiedene Argumentationen und Verhandlungen wurden die Fristen für die Sanierungsarbeiten einige Male verschoben. Nun liegt der Stadt mit Oktober 2014 aber das Ultimatum vor und somit sind die Arbeiten zu erledigen. Dies wäre auch bei unveränderter Nutzung wie bisher erforderlich gewesen.

Sie sehen also, wie komplex hier die Sachlage ist und Sie können darauf vertrauen, dass es auch für die Stadt wichtig ist die erforderlichen Schritte genau zu prüfen, da für die Stadt natürlich maßgebliche Kosten mit diesem Projekt verbunden sind.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Beantwortung abermals zu zeigen, dass wir Ihre Anliegen ernst nehmen, bitte aber auch um Verständnis, dass das Projekt nun eben im Laufe des Jahres 2013 wachsen muss."


Wir möchten an dieser Stelle für die nun eigentlich restlose Aufklärung des Sachverhaltes danken, schließlich ist es auch in unserem Interesse, die unzähligen unnötigen Gerüchte etwas einzudämmen, da sie eine konstruktive Diskussion nur behindern.

Montag, 25. Februar 2013

NÖN berichtet über Gemeinderatssitzung

Am 25. Februar 2013 berichtet die NÖN über die Entscheidung zum Thema Hundefreilaufzone in der Gemeinderatssitzung vom 20. Februar 2013. Die Magistratsabteilungen 4 (Bauamt) und 6 (Gesundheits-, Markt- und Veterinäramt) werden bis Juni 2013 Vorschläge ausarbeiten, und diese dann in der Gemeinderatssitzung Mitte des Jahres vorlegen.

Die Grünen vertreten die Meinung, dass der Wunsch der Hundebesitzer nach einer Freilaufzone am Achtersee nicht einfach ignoriert werden soll.

Hunde-Aktivitäten Österreichs Nationalsport Nummer 1?

In Österreich lebten im Jahr 2006 in etwa 581.000 Hunde in 511.000 Haushalten (siehe Statistik). Wenn man davon ausgeht, dass nicht nur der gesetzliche Hundehalter, sondern die ganze Familie (der ganze Haushalt) Aktivitäten mit dem Hund unternimmt, so kommt man bei einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 2,28 (Stand 2011) auf eine Gesamtzahl an aktiven Hundefreunden von mehr als 1,1 Millionen Personen.

Als Vergleich möchten wir Österreichs Nationalsport Nummer 1 heranziehen: Fußball. In Österreich gab es laut einer Statistik im Jahr 2008 knapp 1,0 Millionen aktive Fußballspieler, also ca. 10 % weniger als Hundefreunde.

Kann man hier bei den Hundefreunden tatsächlich von einer „Minderheit“ reden? Vermutlich eher nicht.

Und doch gibt es für die Fußball-Spieler mehr als 170.000 m² Spielflächen in Wiener Neustadt (übrigens ist das sogar nur die Netto-Spielfläche, nicht die Fläche der gesamten Anlagen).

Ein Hundefreilaufzone in der Größe von vielleicht 30.000 m² ist also sicher keine unangemessene Forderung der Hundefreunde, denn auch sie wollen mit ihren Vierbeinern ihre Freizeit in der Natur verbringen.

Freitag, 22. Februar 2013

Wie groß ist die Gefahr eines Hundebisses wirklich?

Unfallstatistiken

Da gerne die Gefährlichkeit von Hunden als Argument gegen freilaufende Hunde gebracht wird, wollen wir uns die österreichischen Unfallstatistiken einmal genauer ansehen: es gibt in Österreich jährlich ca. 860.000 Unfälle. Davon sind ca. 3.000 durch Hundebisse, wovon wiederum ca. 25% (also 750) beim Vorbeigehen oder Vorbeifahren von Leuten passieren. Das sind also ca. 0,09% aller Unfälle.

Im Vergleich dazu ist das Risiko eines Unfalls bei:
  • Alpiner Skilauf (46.400 Unfälle) 62x höher
  • Verkehrsunfällen mit Verletzung oder Tötung (45.500 Unfälle) 61x höher
  • Fußball (30.700 Unfälle) 41x höher
  • Radfahren (23.200 Unfälle) 31x höher
  • Wandern, Bergsteigen (7.500 Unfälle) 10x höher
  • Jogging, Laufen, Nordic Walking (6.900 Unfälle) 9x höher

Würden Sie aufgrund dieser Zahlen nun auch auf Skifahren, Autofahren, Radfahren, Wandern oder Jogging verzichten, oder es etwa Ihrem Kind verbieten? Vermutlich nicht.

Es liegt uns fern, die Unfälle mit Hunden zu verharmlosen, nur sollte man auch in der ganzen Diskussion die Relationen im Auge behalten. Unfälle gibt es in allen Lebensbereichen, und natürlich ist jeder einzelne Unfall einer zu viel – jedenfalls ist aber das Risiko von einem Hund jemals gebissen zu werden äußerst gering.

Beißhemmung bei Hunden

Die Zahlen lassen sich übrigens noch mehr relativieren: gut sozialisierte Hunde (dazu gehört beispielsweise das Spielen mit Artgenossen bereits ab dem Welpenalter) bauen die sogenannte „Beißhemmung“ auf, so dass in weiterer Folge selbst bei Auseinandersetzungen ernsthafte Verletzungen ausbleiben.

Das heißt auch, dass genau jene Hunde von verantwortungsvollen Hundebesitzern, denen die Möglichkeit geboten wird, regelmäßig soziale Kontakte mit Artgenossen (aber auch Menschen) zu haben, letztendlich ein noch geringeres Risiko darstellen. Genau deswegen ist eine Hundefreilaufzone auch eine Einrichtung, die sozial verträgliche Hunde schafft, und somit das Risiko von Unfällen reduziert! Das sollte in all den Diskussionen um Hundefreilaufzonen niemals vergessen werden.

Zwischenstand Petition

Seit genau einer Woche ist die Petition für eine Hundefreilaufzone am Achtersee nun online. Genau 100 Unterschriften sind seitdem auf diesem Wege bei uns eingelangt (nachdem es neben unserer Online-Petition auch andere Unterschriftenlisten zu diesem Thema gibt, dürfte die Gesamtzahl der Unterstützer einer Freilaufzone aber bereits um einiges höher liegen).

Danke für die zahlreiche Unterstützung!

Unterstützen auch Sie unser Vorhaben, und unterschreiben Sie jetzt online.

Politik will rasche Entscheidung treffen

In der Gemeinderatssitzung vor 2 Tagen wurde von der ÖVP ein Dringlichkeitsantrag eingebracht: es sollen durch die Gemeinde (MA4 und MA6) mögliche Standorte für eine Hundefreilaufzone geprüft werden. Eine Entscheidung soll rasch getroffen werden. Quellen: Kurier und Magistrat der Stadt Wiener Neustadt

Wir hoffen, dass bei der Auswahl der Standorte auch auf deren Eignung als Hundefreilaufzone Rücksicht genommen wird, d.h. gewisse Mindestanforderungen an Größe und Beschaffenheit (Wasserzugang, Vegetation) erfüllt werden.

Dienstag, 19. Februar 2013

Die Grünen ebenfalls für hundefreundliche Lösung

Eine erfreuliche Meldung erreichte uns heute von den Grünen Wiener Neustadt:

"Auch wir möchten unser Interesse an einer hundefreundlichen Lösung bei einer möglichen Umfunktionierung des Achtersees zum Badesee unterstreichen.

Der Achtersee ist nicht umsonst weit über die Bezirksgrenzen hinaus bekannt (gewesen) als Hundeparadies. In einer Aktion, die vorher weder im Gemeinderat diskutiert, noch mit Beteiligten besprochen wurde, die Naturbestände dort zu roden und in der Hoffnung verbleiben, dass die HundebesitzerInnen von sich aus auf irgendwelche kargen Felder entlang von Freilandstraßen ausweichen ist gesellschaftspolitischer Unsinn.

Die Vierbeiner dürfen am Achtersee nicht ignoriert werden - das war von Anfang an unser Grundgedanke beim Begrüßen eines Badesees.


Wir vertreten den Standpunkt, dass die Teilung des Sees in einen Hundebereich, in dem Hunde samt BesitzerInnen sich austoben können, und einen Bade- und Familienbereich, zu dem dafür unsere Hunde keinen Zutritt haben, nach dem Motto "Wenn Badesee, dann für alle" die sinnvollste Maßnahme wäre. Dieses Modell ist, wie in ihrem Blog erwähnt, in anderen Städten bereits erfolgreich. Für eben dieses Modell möchten wir uns in der ganzen Debatte einsetzen.

Die Grünen kritisieren ferner den fehlenden Informationsfluss in Richtung Bevölkerung. Ein Naherholungsgebiet zu zerstören, ohne den GegnerInnen des Vorhabens zumindest Chancen zu Gegenargumenten einzuräumen ist weit verfehlt vom gesellschaftspolitischen Ideal.
"

Wir danken schon jetzt für diese Unterstützung von politischer Seite! Übrigens gibt es auch einen weiteren aktuellen Artikel zu diesem Thema auf der Website der Grünen.

Auch die Österreich-Zeitung berichtet

In der Österreich-Zeitung vom 19. Februar 2013 erscheint ebenfalls ein Artikel, der sich mit dem Thema "Hundezone am Achtersee" auseinandersetzt. Anlass für den Bericht war die Versammlung unzähliger Hundefreunde, die sich für eine Hundefreilaufzone am Achtersee einsetzen.

Leinenpflicht am Achtersee gar nicht möglich?

Ein interessanter Artikel einer Anwältin aus Guntramsdorf beschäftigt sich mit dem Thema, wann ein Hund in Niederösterreich an der Leine geführt werden muss. Interessant ist vor allem folgende Textstelle:

"Die Gemeinde kann durch Verordnung Grundflächen des Ortsbereiches vom Geltungsbereich des Gebots ausnehmen, darf jedoch die Leinen- bzw. Beißkorbpflicht nicht strenger regeln, als das Gesetz."

Ist also die Einführung einer Leinenpflicht am Achtersee, wie es manche gerne hätten, schon aus rechtlicher Sicht gar nicht möglich?

Montag, 18. Februar 2013

Maximilian I.

Maximilian I. schreibt in der NÖN vom 18. Februar 2013 zum Thema Achtersee ein treffendes Kommentar: "Leider kommt das in der Allzeit Getreuen immer wieder vor, dass die Menschen bei dem, was die Stadtregierung so macht, nicht mitgenommen werden ..."


Diskussion um Hundezonen

Am 18. Februar 2013 berichtet die NÖN über den Protest der Hundebesitzer - vergangenen Samstag waren zwei Redakteure der Niederösterreischischen Nachrichten vor Ort, um sich ein Bild der Situation zu machen.

Die Hundebesitzer fordern ein geeignetes Areal für Ihre Vierbeiner, das gewissen Mindestansprüchen genügen sollte. Mit der Hundeabgabe (die übrigens höher ist als in umliegenden Gemeinden) sollte es auch möglich sein, finanzielle Mittel dafür aufzubringen.

Dass der Achtersee optimal als Hundefreilaufzone geeignet wäre ist nicht neu, und auch Beispiele wie der Hirschstettner Badeteich zeigen, dass ein Miteinander von Badegästen und Hundefreunden möglich ist.

Ein weiterer Artikel berichtet über den Ärger mancher Anrainer. Dass das Areal für Familien nicht benutzbar wäre lässt sich jedoch nicht ganz nachvollziehen, sieht man doch auch immer wieder genügend Familien mit Kindern am See. Während Familien sogar die Möglichkeit haben auf andere Naherholungsgebiete und diverse Parks auszuweichen, haben Hundebesitzer derzeit eben keine Alternative ihre Hunde frei laufen zu lassen.

Über erlegte Hühner, Hamster und Erdmännchen auf angrenzenden Grundstücken wird von genau einem Anrainer berichtet (wer am vergangenen Samstag anwesend war, kann das bestätigen). Ob die Tiere nun den Hunden, oder aber vielleicht doch den unzähligen Mardern, Katzen und vereinzelt vorkommenden Füchsen zum Opfer gefallen sind, wird sich niemals endgültig klären lassen.

Dass, wie berichtet, die Hundebesitzer von überall (Neunkirchen, Mödling und sogar Wien) kommen, sollte den Verantwortlichen eigentlich zu denken geben: der Grund ist nämlich genau der, dass der Achtersee eben hervorragend als Hundefreilaufzone geeignet ist, und deswegen auch weit über die Grenzen von Wiener Neustadt bekannt ist.

Wie einfach wäre es doch, durch Einzäunung eines geeigneten Bereiches am Achtersee, alle Beteiligten zufrieden zu stellen:
  • die Familien, die durch die Abtrennung einer Hundefreilaufzone nicht mehr beeinträchtigt wären
  • die Anrainer, die sich keine Sorgen mehr um tote Erdmännchen machen müssten
  • und schließlich die Hundebesitzer, die sich seit Jahren eine Hundefreilaufzone wünschen

Vielleicht kann bei der kommenden Gemeinderatssitzung am 20. Februar 2013 einmal über solch eine einfache, relativ kostengünstige Lösung nachgedacht werden.

Samstag, 16. Februar 2013

Negativ-Beispiel

Auch wenn der Grundgedanke bei der größten Hundezone der Gemeinde Bad-Fischau-Brunn natürlich der richtige ist, so wurde er leider nicht besonders gut umgesetzt.

Betrachten Sie einfach einmal die Bilder: wie lange würden Sie dort gerne freiwillig mit Ihrem Hund verbringen?

In der prallen Sonne? Bei Regen? Ohne Wasser und Pflanzen?

Wurde hier vergessen, dass hier auch Menschen mit den Hunden unterwegs sind, und eigentlich mit Ihren Hunden spazieren gehen und Natur erleben wollen?

Hundebesitzer versammeln sich am Achtersee

Heute um 11 Uhr versammelten sich zahlreiche Hundebesitzer mit ihren Hunden am Achtersee, und nutzten die Gelegenheit, ihre Anliegen den Redakteuren Josef Kleinrath und Mathias Schranz von den Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) mitzuteilen.

Wir danken den Redakteuren für diese Gelegenheit, und hoffen natürlich, dass in Zukunft nun vielleicht auch öfters positive Artikel über Hunde und ihre Besitzer in den Medien zu finden sind.

Freitag, 15. Februar 2013

Petition: Hundefreilaufzone am Achtersee

Unser Ziel ist es, den Hundehaltern von Wiener Neustadt und Umgebung eine legale Möglichkeit zu bieten, ihren Hunden genügend Auslauf in einem artgerechten Umfeld zu bieten.

Unterstützen Sie unser Anliegen für den Erhalt des Achtersees in Wiener Neustadt als Areal für freilaufende Hunde.

Wir fordern eine offizielle Widmung eines geeigneten Areals am Achtersee als Hundefreilaufzone mit folgenden Mindestansprüchen:
  • Ausreichende Größe
  • Zugang zur Wasserfläche
  • Bepflanzung
  • Abgrenzung zu umliegenden Grundstücken
Die Errichtung und Erhaltung der Hundefreilaufzone soll durch eine teilweise Zweckwidmung der jährlichen Hundeabgabe unterstützt werden.

Unterschreiben Sie jetzt online!

Im Vergleich: Hundezonen in Wien

In Wien gab es mit Stand 2008 mehr als 120 Hunde(auslauf)zonen mit einer Gesamtfläche von knapp 900.000 m². Bei einer Anzahl von 52.000 angemeldeten Hunden ergibt das pro Hund ca. 17 m² vorhandene Auslauffläche. Quellen: Wikipedia und wien.at

Für Wiener Neustadt würde das umgelegt auf ca. 1.500 Hunde eine Fläche von mehr als 25.000 m² bedeuten. Der nord-östliche Teil des Achtersees (Chrysanthemen-See) würde sich flächenmäßig also ideal für solch eine Hundeauslaufzone anbieten.

Gerade die größeren Gebiete sind übrigens meist nicht eingezäunt, und der Hirschstettner Badeteich ist ein gutes Beispiel wie man an einem kleinen See Badegäste und Hunde problemlos vereinbaren kann.

Eine umfassende Kartenansicht der Wiener Hundezonen gibt es übrigens unter www.wien.at unter der Kategorie "Kultur und Freizeit"und "Hundezone".