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Samstag, 14. September 2013

Das Achtersee-Konzept

Seit gestern liegt nun das Konzept für die Nachnutzung des Achtersees offiziell vor.

Die wesentlichen Punkte sind:

  • der nördliche Teil wird von einer Wiederaufforstung umschlossen, jedoch soll zwischen Wasserfläche und Wiederaufforstung ein 15 Meter breiter Streifen zur allgemeinen Nutzung frei bleiben
  • am südlichen Teil soll eine Liegewiese entstehen sowie entsprechende Infrastruktur (WC, Spielplatz, Tische+Bänke) errichtet werden
  • Zufahrt zum südöstlich gelegenen kostenpflichtigen Parkplatz ist für PKWs und einspurige KFZ über die Brunner Straße möglich - der Zugang per öffentlichen Verkehr erfolgt wie bisher über die Luchspergerstraße

Wie schon lange Zeit zu vermuten war, wurde dem Bedarf an einer geeigneten Hundefreilaufzone nicht Rechnung getragen. Durch die Umwidmung auf "Grünland Park" greift nun dann die Leinen- oder Beißkorbpflicht entsprechend dem §8 des NÖ Hundehaltegesetzes. In Teilbereichen soll es überhaupt eine Hundevervotszone geben.

Bemerkenswert ist auch noch folgende Aussage im Artikel: "Ein wichtiger Punkt in den Plänen ist, dass die Bevölkerung bei der detaillierten Ausgestaltung (Spielplatzgestaltung, etc.) weiterhin mit eingebunden wird". Wir wir alle wissen, war die Bevölkerung zu keinem Zeitpunkt in die Planung eingebunden, sondern wurde von Anfang an immer vor vollendete Tatsachen gestellt.

Dienstag, 9. April 2013

Zeitung Österreich berichtet - leider aber falsch

In der Österreich-Ausgabe vom 8. April wird von diversen Hunde-Debatten in Gänserndorf, Pinkafeld und Wiener Neustadt berichtet. Doch die Aussage "In der ganzen Stadt herrschen Leinen- und Beißkorbpflicht, doch viele ignorieren das ungeniert" wird doch mehrmaliges wiederholen in den Medien auch nicht korrekter.

Die Leinen- und Beißkorbpflicht ist ganz klar im NÖ Hundehaltegesetz (§ 8 Abs. 2 und 3) geregelt: sie gilt nur an öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes (jetzt einmal abgesehen von Parks, Verkehrsmitteln, etc.).

Wo in Wiener Neustadt baulich oder funktional zusammenhängende Teile eines Siedlungsgebietes sind, ist am Plan zum NÖ Hundehaltegesetz klar ersichtlich, der Achtersee zählt jedenfalls nicht dazu.

Montag, 8. April 2013

Verschärfung der Polizeikontrollen

Die Niederösterreichischen Nachrichten berichten am 8. April 2013 über die geplante Verschärfung der Kontrolle der Einhaltung der Leinen- und Beißkorbpflicht. Auch die Reinhaltung der Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 92 Abs. 2) soll strenger kontrolliert werden.

Unsere Meinung dazu: wir sind prinzipiell dafür, dass geltende Gesetze eingehalten, kontrolliert und auch exekutiert werden. Umso wichtiger ist es aber, den Hundehaltern eine legale Möglichkeit zu bieten, ihren Hunden (für die ja schließlich auch Hundeabgabe zu bezahlen ist) den nötigen Auslauf zu ermöglichen.

Daher werden wir uns weiter für den Erhalt des Achtersees als ideal geeignetes Areal für freilaufende Hunde einsetzen.

Wo übrigens beim Achtersee - wie im Artikel erwähnt - Hinweisschilder auf eine Hundefreilaufzone sein sollen, bleibt ein Rätsel.

Dienstag, 19. Februar 2013

Leinenpflicht am Achtersee gar nicht möglich?

Ein interessanter Artikel einer Anwältin aus Guntramsdorf beschäftigt sich mit dem Thema, wann ein Hund in Niederösterreich an der Leine geführt werden muss. Interessant ist vor allem folgende Textstelle:

"Die Gemeinde kann durch Verordnung Grundflächen des Ortsbereiches vom Geltungsbereich des Gebots ausnehmen, darf jedoch die Leinen- bzw. Beißkorbpflicht nicht strenger regeln, als das Gesetz."

Ist also die Einführung einer Leinenpflicht am Achtersee, wie es manche gerne hätten, schon aus rechtlicher Sicht gar nicht möglich?

Sonntag, 10. Februar 2013

Leinenpflicht am Achtersee?

Am 28. Jänner 2013 erschien in der NÖN ein Artikel, der sich mit dem Thema Leinenpflicht am Achtersee auseinandersetzt (ebenso ein Kommentar von Josef Kleinrath zu der offenen Hunde-Frage am Achtersee).

Konkret geht es um die Überlegung, am Achtersee Leinenpflicht für Hunde einzuführen. ÖVP und SPÖ scheinen sich hier einig zu sein, und offensichtlich gibt es Bestrebungen, das noch vor dem Frühling umzusetzen.

Prinzipiell ist am Achtersee das Führen von Hunden ohne Leine und Beißkorb durch das NÖ Hundehaltungsgesetz auch grundsätzlich erlaubt (§8 Abs. 2 und 3). Dieser Sachverhalt ist auch korrekt am  Plan zum NÖ Hundehaltegesetz auf der Website der Stadt Wiener Neustadt wiedergegeben (orange: Leinen- oder Beißkorbpflicht, gelb: keine Leinen- oder Beißkorbpflicht).

Im Kommentar von Herrn Kleinrath wird es aber so dargestellt, als wäre das Führen von Hunden am Achtersee ohne Leine oder Beißkorb eine "Gesetzeslücke" der Stadtverwaltung, die möglichst rasch behoben gehört. Das ist natürlich nicht korrekt.

Interessant bei dieser Diskussion ist, dass hier grundlegend Dinge vermischt werden. Wie auch von Josef Kleinrath bestätigt, gibt es zahlreiche Beschwerden über z.B. nicht weggeräumten Hundekot in der Stadt, oder über freilaufende Hunde in der Schmuckerau (wo tatsächlich Leinen- oder Beißkorbpflicht besteht). Leider haben die wenigsten dieser Beschwerden nur ansatzweise mit der Situation am Achtersee zu tun.

Sehr lesenswert in diesem Zusammenhang ist auch ein NÖN-Artikel vom 28. November 2011: "... Apropos Schmuckerau: Die wird seit Oktober von der Polizeiinspektion Flugfeld im Auge behalten, jeden Tag widmen sich die Beamten eine Stunde lang dem „Hunde-Problem“, das anscheinend nicht so dramatisch ist, denn: „Die Auffälligkeiten bei unseren Streifen, was nicht angeleinte Hunde oder Streitereien betrifft, geht praktisch gegen null“, sagt Kommandant Günter Vorwerk. ..."

Insofern erscheint es absolut unverständlich, warum gerade am Achtersee, wo Hunde eben ohne Beeinträchtigung für Anrainer völlig legal frei laufen können, eine Leinenpflicht eingeführt werden soll.

Hunde brauchen Auslauf

Artgerechte Haltung

Zur artgerechten Haltung eines Hundes gehört es, dass er seinem Laufbedürfnis regelmäßig und ohne Leine nachgehen darf. Dabei sollte auch die Umgebung artgerecht sein. Der Hund braucht die Freiheit, damit er seinen Bewegungsdrang auslebt, damit er seine Neugierde befriedigen kann und auch im Umgang mit Artgenossen lernt, seine Rolle zu finden.

Kommunikation unter Hunden

Hunde haben instinktiv ein umfangreiches Repertoire an Möglichkeiten, anderen Hunden über ihre Körperhaltung Signale zu geben (Buchtipp: „Calming Signals“ von Turid Rugaas). Sie können Dominanz ausstrahlen, aber auch Demut, sie können Distanz halten, Konflikten aus dem Weg gehen oder relativ kurz und effektiv klären, wer der Boss ist.

Einschränkung der Kommunikation durch die Leine

An der Leine sind diese Möglichkeiten sehr stark eingeschränkt. Obwohl die Hundehalter den Hund über die Leine zu kontrollieren scheinen, signalisiert die damit verbundene Körperhaltung des Hundes Dominanz.

Das beginnt damit, dass Hunde, die nicht die Möglichkeit haben, kurz ihre Rangordnung zu klären, bereits angespannt aufeinander losgelassen werden. Konflikte werden unausweichlich. Schlichtungsversuche des Menschen über die Leine verstärken die Situation. Der Grund: Der Ruck an der Leine bremst den Hund nicht nur in seinem Gang, sondern zwingt ihn auch kurzfristig in eine Körperhaltung, die Dominanz und Kampfbereitschaft signalisiert. Der andere Hund reagiert auf diese Provokation oder sendet unfreiwillig die gleichen Signale aus, und schon können sich die beiden nicht riechen. Aufkommende Unruhe oder sogar Panik des Menschen überträgt sich auf den Hund, dem es plötzlich wichtig ist, die Angelegenheit zugunsten des eigenen Rudels zu klären.

Prompt verändert der unwissende Besitzer ebenfalls sein Verhalten: je öfter es zu solchen Spannungen kommt, desto seltener traut er sich, den Hund von der Leine zu lassen. Das Tier scheint ja schließlich aggressiv zu sein! Wahrscheinlich wird der Mensch auch selbst immer nervöser, sobald er einen anderen Hund erblickt, und signalisiert seinem Vierbeiner damit noch, dass Gefahr in Verzug ist – ein Teufelskreis.

Hunde lernen auch daraus: sie verlernen den normalen Umgang mit anderen Hunden, und die Begegnung mit anderen Hunden wird zum ritualisierten Dauerkonflikt.

Allgemein gilt: Hunde, die immer an der Leine sind, sind angespannter, unsicherer, unausgeglichener, angriffsbereiter, weil sie den richtigen Umgang miteinander nicht erlernt haben. Durch Leinenzwang kommt es zum sozialen Erfahrungsentzug. Das erzeugt letztendlich unsichere, aggressive Tiere.

Freilauf für Hunde

Freilaufende Hunde gehen meist recht entspannt miteinander um, oder gehen sich schlimmstenfalls ohne einen Konflikt einfach aus dem Weg. Ohne Leine können sie nicht nur miteinander spielen, sondern auch ihre Rituale pflegen und Erfahrungen mit anderen Artgenossen sammeln. Lässt man das nicht zu, werden Hunde genauso psychisch krank, wie Menschen, die von sozialen Kontakten abgeschnitten werden.

Menschen müssen lernen, miteinander umzugehen, Hunde auch! Kontakt ohne Leine ermöglicht den Tieren das Erlernen und Anwenden ihres sozialen Repertoires wie z.B. gemeinsam laufen, Imponier-Gesten, Sozialspiele oder gegenseitige Geruchskontrolle. So sammeln die Hunde Erfahrungen mit Artgenossen und lernen, die Körpersprache der anderen Tiere richtig zu deuten.

Das Erlernen des richtigen Umgangs betrifft aber nicht nur die Artgenossen. In einer entsprechend gelassenen Atmosphäre, wie in einer Freilaufzone, lernen Hunde auch auf natürliche Art und Weise einen entspannten Umgang mit den Menschen.

Hunde haben auch ein außerordentlich hohes Bewegungsbedürfnis. Sie können nicht artgerecht gehalten werden, wenn ihnen kein täglicher Auslauf ohne Leine verschafft wird.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Viele Zeitgenossen lehnen Hunde in der Stadt ab oder fürchten sich vor diesen. Nicht wenige von ihnen haben Grund für Ihre Antipathie: Rücksichtslosigkeit, fehlendes Einfühlungsvermögen und Egoismus zahlreicher Hundehalter tragen zu dem schlechten Image bei, das Hund und Halter teilweise in der Öffentlichkeit genießen.

Im Interesse verantwortungsvoller Hundehalter ist es daher, das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen. Dabei sind nur einige Regeln zu beachten, die eigentlich selbstverständlich sein sollen:

  •  Leinen Sie Ihren Hund an, wenn Menschen Sie darum bitten oder Ihnen Kinder, gebrechliche oder ängstliche Personen begegnen.
  • Respektieren Sie, dass andere Menschen Hunden nicht so aufgeschlossen gegenübertreten wie Sie. Nicht jeder Mensch muss ein Hunde-Fan sein!
  • Erziehen Sie Ihren Hund so, dass er niemand belästigt. Eignen Sie sich die grundlegendsten Kenntnisse über die Bedürfnisse und das Verhalten von Hunden an. Ein gut erzogener Hund bietet die beste Gewähr für ein harmonisches Zusammenleben.
  • Eine Selbstverständlichkeit: beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, auch wenn Sie gerade niemand sieht!

Sorgen Sie durch Ihr eigenes Verhalten in der Öffentlichkeit dafür, dass sich das Klima in der Öffentlichkeit gegenüber Hunden und ihren Haltern entspannt. Ein positives Erscheinungsbild beider auf Straßen und Plätzen ist die beste Imagekampagne.