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Montag, 8. April 2013

Verschärfung der Polizeikontrollen

Die Niederösterreichischen Nachrichten berichten am 8. April 2013 über die geplante Verschärfung der Kontrolle der Einhaltung der Leinen- und Beißkorbpflicht. Auch die Reinhaltung der Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 92 Abs. 2) soll strenger kontrolliert werden.

Unsere Meinung dazu: wir sind prinzipiell dafür, dass geltende Gesetze eingehalten, kontrolliert und auch exekutiert werden. Umso wichtiger ist es aber, den Hundehaltern eine legale Möglichkeit zu bieten, ihren Hunden (für die ja schließlich auch Hundeabgabe zu bezahlen ist) den nötigen Auslauf zu ermöglichen.

Daher werden wir uns weiter für den Erhalt des Achtersees als ideal geeignetes Areal für freilaufende Hunde einsetzen.

Wo übrigens beim Achtersee - wie im Artikel erwähnt - Hinweisschilder auf eine Hundefreilaufzone sein sollen, bleibt ein Rätsel.

Montag, 25. März 2013

Statement der Grünen zum Diskussionsabend

Am 25. März 2013 wurde von den Grünen, bezugnehmend auf den kürzlich stattgefundenen Diskussionsabend, auch ein Statement zu diesem Thema veröffentlicht.

Die Kernaussage des Artikels: "Wir sind überzeugt, dass weder Hunde, JoggerInnen, SpaziergängerInnen noch Familien mit Kindern vom Areal verdrängt werden müssen. Hierzu benötigt es nur ein gut durchdachtes Konzept. Im Dialog mit den verschiedenen Initiativen die sich bereits gebildet haben würde man ein solches leicht erstellen können. Die Frage ist, ob die Stadt diese ernsthaft zu Wort kommen lässt."

Matija Tunjic von den Grünen ist überzeugt: "Die Hunde dürfen von dort nicht rücksichtslos vertrieben werden. Der Achtersee ist bei den HundebesitzerInnen nicht um sonst beliebt, denn das Wasser bietet den Hunden eine tolle Abwechslung. Die Stadt sollte sich darum bemühen, dass Hunde auch weiterhin auf dem Gelände zu ihrem Auslauf kommen, notfalls auch mit eigenem künstlichem Gewässer in der Hundezone."

Die Grünen Wiener Neustadt fordern offen, dass die Auslaufmöglichkeit für Hunde mit Zugang zu Wasser ein Non plus ultra am Achtersee wird - notfalls auch mit eigenem Hundeteich. Auch sind die Grünen überzeugt, dass man das als Hundebesitzer fordern muss (schließlich ist ja auch Hundeabgabe zu bezahlen).

Freitag, 8. März 2013

Kostenlose Registrierung von Hunden

Seit dem Jahr 2008 (mit Übergangsfrist bis 2010) müssen ja bekanntlich alle Hunde gechippt und registriert sein - laut Tierschutzgesetz § 24a "zum Zwecke der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde".
  • Die Kennzeichnung durch den Microchip muss spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe, erfolgen.
  • Die Registrierung muss binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, jedenfalls aber vor einer Weitergabe, erfolgen.
Es handelt sich im Grund um eine sinnvolle Regelung, die soweit ja auch vielen (angehenden) Hundebesitzern bekannt ist. Interessant sind hier die Details: einerseits wie die Praxis von der Theorie (den Gesetzen und Vorschriften) abweicht, und auch wie unnötig kompliziert es den Hundehaltern gemacht wird.

Die Praxis

In der Praxis wird von Züchtern der Hund zwar gechippt (durch einen Tierarzt), aber anders als im Tierschutzgesetz § 24a Abs 4. vorgesehen, ist es völlig unüblich, den Hund vor der Weitergabe zu registrieren. Das macht natürlich in der Praxis auch keinen Sinn, wenn wenige Tage später der Hund ohnehin den Besitzer wechselt - gesetzeskonform ist es trotzdem nicht.

Nach dem Besitzerwechsel ist es nun die Aufgabe des (neuen) Hundehalters diese Registrierung vorzunehmen. Man würde nun meinen, dass dies bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde erledigt wird - aber weit gefehlt: die Gemeinde braucht die Anmeldung primär zur Einhebung der Hundeabgabe.

Private Datenbanken

Die Gemeinden verweisen in der Regel auf die Tierärzte: diese registrieren die Hunde aber scheinbar grundsätzlich über private (und vor allem kostenpflichtige) Datenbanken (wie z.B. AnimalData, EuroPetNet oder Petmaxx). Diese melden zwar die Daten an die behördliche Heimtierdatenbank weiter, bei einer Suche nach einem (z.B. verlorengegangenen) Hund über die Chip-Nummer wird diese behördliche Datenbank dann aber nicht durchsucht.

Der einzige Zweck der privaten Datenbanken ist es also eher den Hundebesitzern das Geld (bei AnimalData sind es z.B. € 18 für die Registrierung) aus der Tasche zu ziehen, als bei der Hundesuche zu helfen. Vor allem sind bei den privaten Datenbanken ja auch gar nicht alle Tiere gemeldet (da es ja mehrere unabhängige private Datenbanken gibt) - nur eine Suche in der offiziellen behördlichen Datenbank macht Sinn.

Weiters kommt es bei der Suche in privaten Datenbanken auch durchaus zu falschen Ergebnissen: so wird beispielsweise bei EuroPetNet die Chip-Nummer eines Hundes, der im Juli 2012 (im Alter von 9 Wochen) erstmalig in Österreich registriert wurde, in einer belgischen Datenbank gefunden - was spätestens dann problematisch wird, wenn der österreichische Hund tatsächlich einmal entlaufen ist.

Die Heimtierdatenbank

Man kann auch selber den Hund direkt bei der offiziellen behördlichen Heimtierdatenbank anmelden (und später auch selber die Daten nach Bedarf ändern). Das geht (leider) zwar nur mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur, dafür ist es aber kostenlos. Die einfachste Methode ist sicher via Handy-Signatur, da diese in gewissen Fällen sogar direkt online beantragt werden kann, und mit keinen Kosten verbunden ist (im Gegensatz zur Bürgerkarte, die ja ein Lesegerät erfordert).

Mittwoch, 6. März 2013

Die Hundeabgabe

Die Hundesteuer (oder offiziell eigentlich Hundeabgabe) wurde ja schon des Öfteren kritisiert, vor allem deswegen, weil der Hundehalter keine Gegenleistung dafür bekommt - die Hundeabgabe ist nämlich nicht zweckgebunden.

Es ist ein Irrtum zu meinen, die Hundeabgabe diene vielleicht der Entfernung der Hinterlassenschaften der Hunde. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Aussage des Korneuburger Finanzstadtrates Alfred Gehart in den Niederösterreischischen Nachrichten vom 26. Februar 2013: "Ein Großteil geht für die Administration der (Hunde-)Steuer auf." (Quelle: https://www.facebook.com/Tierfreunde.org). Auch wäre nicht wirklich nachvollziehbar, warum Nutzhunde dann von der Hundeabgabe befreit sein sollten.

Übrigens gibt es die Hundesteuer außer in Österreich sonst nur mehr in Deutschland, in der Schweiz und in Namibia. In den Niederlanden wurde die Hundesteuer Ende Jänner 2013 für verfassungswidrig erklärt, und in Deutschland liegt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht eine Klage gegen die Hundesteuer vor.

Aber nicht nur die Hundesteuer ist ein Relikt aus alten Zeiten, auch das in Niederösterreich verpflichtende Mitführen der Hundemarke ist nicht wirklich nachvollziehbar, gibt es doch seit dem Jahr 2008 die Chippflicht für Hunde (in Wien ist übrigens keine Hundemarke notwendig).

Das Interessante an dem ganzen Thema ist, dass ein Großteil der Hundehalter gar nichts gegen eine Hundeabgabe hätte, wenn es dafür eine vernünftige Gegenleistung geben würde. Bei ca. 1.500 Hunden in Wiener Neustadt und einer Abgabenhöhe von € 45 pro Jahr könnten jährlich mehr als € 60.000 für Einrichtungen wie Hundefreilaufzonen investiert werden. Wenn man hier einen längerfristigen Investitionszeitraum von vielen Jahren betrachtet, könnte man wirkliche Hundeparadiese schaffen.

Solange hier kein Umdenken erfolgt, und es keine Zweckwidmung der Hundeabgabe gibt, bleibt uns auch nur die Option, gegen die Hundesteuer zu stimmen: Stoppt die Hundesteuer!