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Donnerstag, 16. Mai 2013

Bericht auf WNTV


WNTV berichtete vor einigen Tagen über die 2. Bürgerversammlung am 3. Mai. Inhaltlich gibt es nichts überraschend Neues. Abermals kam die Aussage, dass am Achtersee das Niederösterreichische Hungehaltegesetz gelten soll - das gilt aber jetzt ohnehin schon.

Interessant für Hundebesitzer ist aber eventuell die Aussage von Stadtrat Horst Karas bei 08:30: "... weil wir ja auch die Hundebesitzer hier noch mal ins Boot holen müssen. Ich habe bei der letzten Bürgerinformationsveranstaltung 571 Unterschriften erhalten, von Hundebesitzern die dieses Areal für ihre Vierbeiner und sich selbst nützen wollen. Und das werden wir jetzt aussieben, sichten und anschauen, wie gehen wir damit um, und wir werden da vermutlich auch eine Lösung finden müssen, wie wir mit unseren Vierbeinern - das sind ca. 1.640 in Wiener Neustadt - wie wir mit denen in Zukunft umgehen."

Es bleibt also zu hoffen, dass das Engagement der zahlreichen Hundebesitzer doch etwas bewirkt.

Montag, 25. März 2013

NÖN berichtet über Diskussionsabend

In den Niederösterreischischen Nachrichten vom 25. März 2013 wird von der Bürgerinformations-Veranstaltung am vergangenen Freitag berichtet.

Grundlegende Neuigkeiten gibt es nicht unbedingt, die Wünsche decken sich mit denen, die schon die letzten Wochen mehrfach von der Bevölkerung zu vernehmen waren: "Jedenfalls kam es zu zahlreichen Wortmeldungen mit den unterschiedlichsten Vorschlägen und Wünschen: Von Hundezone über Badesee, von geteilter Nutzung bis zu einer Drittellösung (Hunde, Baden, naturbelassen) sowie dem Wunsch, den Achtersee nach Ablauf der Arbeiten völlig natürlich zu belassen".

Eine Aussage stimmt aber nachdenklich: "Nach dem offiziellen Teil legten sich Karas und Trofer in Kleingruppengesprächen auch darauf fest, dass sie sich jedenfalls den Achtersee nicht als Hundefreilaufzone vorstellen können, eine solche aber jedenfalls in Wiener Neustadt installiert werde."

Wurde hier übersehen, dass bei der NÖN-Umfrage mit ingesamt 1.755 Stimmen (!) ein klares Votum für eine Hundefreilaufzone am Achtersee existiert? Werden hier wieder einmal die Anliegen der Bevölkerung völlig ignoriert?

Jedenfalls soll es in ungefähr einen Monat abermals eine Bürgerversammlung geben, wo erste konkrete Vorschläge und Konzepte präsentiert werden sollen.

Sonntag, 24. März 2013

Das war die Informationsveranstaltung

Mit ungefähr 200 Besuchern war der 2-stündige Diskussionsabend in der Sporthauptschule, der von Stadtrat Horst Karas einberufen wurde, überraschend gut besucht. Moderiert wurde die Veranstaltung von Christian Schützl von WNTV (es ist wohl auch mit einem Bericht auf WNTV zu rechnen), und auch weitere Vertreter der Politik waren anwesend.

Es ging bei der Diskussionsrunde nicht darum, Entscheidungen zu treffen, sondern um Information seitens der Stadt sowie  um das Sammeln von konstruktiven Vorschlägen für die Gestaltung des Achtersees nach den Bauarbeiten.

Das Gelände wird während der Bauarbeiten nicht komplett gesperrt werden (jedoch ist es unwahrscheinlich, dass viele Leute den Achtersee besuchen werden, wenn das ganze Areal einmal zur Baustelle geworden ist).

Ab Mitte Juni 2013 wird mit Schwimmbaggern der See tiefer gebaggert, und bis September 2013 muss die Stadt dann jedenfalls der Niederösterreichischen Landesregierung melden, was mit dem Gelände geschehen soll. Parallel dazu wird auch an einem Verkehrskonzept gearbeitet.

Es wurde nun auch erstmals erklärt, warum vor einigen Jahren neue Bäume gepflanzt wurden, obwohl man jedenfalls schon seit dem Jahr 1999 wusste, das das Gelände aufgeschüttet werden muss: man hoffte die aufgetragenen Arbeiten aufgrund des Bescheides "endlos" hinauszögern zu können.

Der Wunsch nach einem Badesee ist scheinbar aber wesentlich geringer als erwartet: auf die Frage, ob der Achtersee zum Badesee werden soll, meldeten sich um die 10 Personen. Das niedrige Interesse deckt sich auch mit den laufenden Umfragen der Niederösterreichischen Nachrichten und auf unserem Blog: während für ungefähr die Hälfte der Leute eine Hundefreilaufzone im Vordergrund steht, so ist ein ein Badesee nur für jeden Vierten ein Thema. Nimmt man die Zahlen der NÖN-Umfrage, so sprechen sich letztendlich ca. 75% für eine Hundefreilaufzone in irgendeiner Weise aus.

Die Gemeinde ist sich jedenfalls der fehlenden Freilaufflächen durchaus bewusst, und es wird auch nach Lösungen gesucht.

Dienstag, 26. Februar 2013

Ende mit den Gerüchten um Achtersee-Baggerungen

Wir hatten in den letzten Tagen Kontakt mit Mag.(FH) Christian Mürkl, der uns nun heute die Unterlagen zukommen ließ, die letztendlich für die derzeit stattfindenden Arbeiten am Achtersee verantwortlich sind.

Neben dem bereits erwähnten Bescheid gibt es auch einzuhaltende Richtlinien für den Schutz des Grundwassers bei Gewinnung von Sand und Kies (herausgegeben von Ministerium für Land- und Forstwirtschaft).

In der Richtlinie für Nassbaggerungen ist auf Seite 2 unter den Punkten I.5 und I.6 nachzulesen, dass eine Mindestwasserfläche von 3 ha, und eine Mindestwassertiefe vom 3 m (bezogen auf den niedrigsten Grundwasserstand) einzuhalten ist.

In der Richtlinie für Trockenbaggerungen ist unter Punkt I.6 geregelt, dass der restliche Untergrund jedenfalls 1 m über dem höchsten Grundwasserspiegel liegen soll.

Die derzeitigen Arbeiten dienen also, im Gegensatz zu immer wieder aufkommenden Gerüchten, tatsächlich ausschließlich dem Zweck, das Areal am Achtersee konform zu geltenden Richtlinien zu gestalten.

Wir möchten hier auch gerne eine Email von Mag.(FH) Christian Mürkl, welche auch den sehr seriösen und korrekten Umgang mit diesem Thema seitens der Stadt veranschaulicht, auszugsweise wiedergeben:

"Zur künftigen Gestaltung kann ich nur wiederholen, dass diese derzeit noch nicht als Konzept vorliegt und somit auch niemand bei der Stadt einen konkreten Plan dafür vorlegen kann. Dieses Konzept wird im Laufe des Jahres 2013 entwickelt. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei Einrichtung eines öffentlichen Badesees, welche eine Variante darstellt, gewisse Flächen dafür vorzusehen sind und eine gesamte Nutzung wie bisher nicht mehr möglich sein wird. Dies ist unvermeidlich, wenn im öffentlichen Raum unterschiedliche Interessen zur berücksichtigen sind. Ich kann Ihnen hierzu ergänzend noch sagen, dass der Gemeinderat am Mittwoch, den 20. Februar einen Beschluss gefasst hat, welcher den Magistrat beauftragt sich der Thematik "Hundefreilaufzonen" verstärkt anzunehmen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Ich danke Ihnen auch für die, aus Ihrer Sicht, positiven Beispiele, kann Ihnen aber versichern, dass wir uns ebenfalls schon andere vergleichbare Projekte, angesehen haben.

Seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts ist die Stadt Wiener Neustadt Eigentümerin dieser Liegenschaft und genau so lange besteht die Verpflichtung der Sanierungsmaßnahmen. Diese sind, Wassertiefstand im See bei historischem NGW von mindestens 3 Metern und Aufschüttung um den See bei historischem HGW + 1 Meter. Diese Verpflichtungen leiten sich aus der Richtlinie für Nass- und Trockenbaggerungen der Wasserrechtsbehörde ab. Diese allgemeine gesetzliche Grundlage in Form der genannten Richtlinie besteht unabhängig davon, welche Verwendung für den See herangezogen wird.

Die Stadt hat dann in den 90er Jahren erstmals ein Projekt für einen Badesee eingereicht. Daher wurde im Zuge der damaligen bescheidmäßigen Erledigung auch erstmals in einem Bescheid die Verpflichtung der Baggerungen erwähnt. Rein rechtlich haben aber diese Verpflichtungen auch schon davor für die Stadt bestanden und hätten von der Wasserrechtsbehörde notfalls auch durch Ersatzvornahme auf Kosten der Stadt erzwungen werden. Durch verschiedene Argumentationen und Verhandlungen wurden die Fristen für die Sanierungsarbeiten einige Male verschoben. Nun liegt der Stadt mit Oktober 2014 aber das Ultimatum vor und somit sind die Arbeiten zu erledigen. Dies wäre auch bei unveränderter Nutzung wie bisher erforderlich gewesen.

Sie sehen also, wie komplex hier die Sachlage ist und Sie können darauf vertrauen, dass es auch für die Stadt wichtig ist die erforderlichen Schritte genau zu prüfen, da für die Stadt natürlich maßgebliche Kosten mit diesem Projekt verbunden sind.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Beantwortung abermals zu zeigen, dass wir Ihre Anliegen ernst nehmen, bitte aber auch um Verständnis, dass das Projekt nun eben im Laufe des Jahres 2013 wachsen muss."


Wir möchten an dieser Stelle für die nun eigentlich restlose Aufklärung des Sachverhaltes danken, schließlich ist es auch in unserem Interesse, die unzähligen unnötigen Gerüchte etwas einzudämmen, da sie eine konstruktive Diskussion nur behindern.

Montag, 11. Februar 2013

Bauarbeiten nur aufgrund des Bescheides?

Es wird seitens der Stadt immer wieder auf den Bescheid der Wasserrechtsbehörde verwiesen. Sieht man sich den Bescheid aber genauer an, so besteht dieser ja aus 2 Teilen (auf Seite 1 und 2):
  • I. Teil (Auftrag): hier beauftragt das Land Niederösterreich die Stadtgemeinde Wiener Neustadt Anschüttungen am südöstlichen Teichufer zu beseitigen - zum Schutz und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.
  • II. Teil (Bewilligung): hier wird vom Land Niederösterreich der Stadtgemeinde Wiener Neustadt eine wasserrechtliche Bewilligung für die Nutzung als Badeteich und als Fischteich erteilt, und zwar basierend auf der im Abschnitt A des Bescheides enthaltenen Projektbeschreibung, und zwar unter Einhaltung von bestimmten Auflagen (Abschnitt B).
Das heißt aber, das der Großteil der Arbeiten überhaupt nur deswegen erfolgt, um den See als Badeteich bzw. zur Sportfischerei nutzen zu können. Diese Arbeiten sind jedoch vom Land Niederösterreich nicht verpflichtend vorgeschrieben, sondern basieren auf einem Projektvorhaben, das von der Stadt Wiener Neustadt eingereicht wurde!

Inbesondere ist auch die Geländeanhebung nicht vorgeschrieben. In einem Absatz auf Seite 7 ist aber schließlich der Grund für die Geländeanhebung ersichtlich: "Entsprechend den geltenden Richtlinien ist es unerläßlich, die zur Bebauung und als Verkehrsflächen vorgesehenen Flächen auf eine Höhe von mindestens 1 m über HHGW (höchster beobachteter Grundwasserstand) aufzuhöhen. Laut § 63 Abs 1 Z 2 der NÖ Bautechnikverordnung (NÖ BTV) muß der Fußboden von Aufenthaltsräumen zum Wohnen mindestens 50 cm über dem höchsten örtlichen Grundwasserspiegel liegen".

Die Durchführung der Arbeiten (mit Kosten von ca. 1 Million Euro) legt also nahe, dass ein Badesee samt Infrastruktur bereits fix geplant ist.

Sonntag, 10. Februar 2013

Der Bescheid der Wasserrechtsbehörde

Der Bescheid

Für die derzeitigen Bauarbeiten am Achtersee ist ja bekanntlich ein Bescheid der niederösterreichischen Wasserrechtsbehörde verantwortlich. Das Wasserbuch des Landes Niederösterreich ist öffentlich und kann online abgefragt werden. So erhält man letztendlich den Wasserbuchauszug für das Areal Begonien- und Chrysanthemensee.

Der wirklich interessante Bescheid ist der "Bewilligungsbescheid vom 30.9.1999 WA1-18.882/90-99". Es gibt zwar noch zwei weitere vom 29.3.2006 und vom 29.11.2010, welche aber im wesentlichen den Inhalt des Bescheids vom 30.9.1999 nur präzisieren bzw. die Frist für die Ausführung der erforderlichen Arbeiten verlängern (bis Oktober 2014).

Der Inhalt

Der 37-seitige Bescheid ist sehr detailliert und umfangreich. Die interessantesten Punkte sind:
  • Entsprechend den geltenden Richtlinien ist es unerläßlich, die zur Bebauung und als Verkehrsflächen vorgesehenen Flächen auf eine Höhe von mindestens 1 m über HHGW (höchster beobachteter Grundwasserstand) aufzuhöhen. Laut § 63 Abs 1 Z 2 der NÖ Bautechnikverordnung (NÖ BTV) muß der Fußboden von Aufenthaltsräumen zum Wohnen mindestens 50 cm über dem höchsten örtlichen Grundwasserspiegel liegen. (Seite 7)
  • Wie bereits unter Punkt 7, Derzeitiger Genehmigungszustand, festgehalten, wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ vom 31.10.1978 III/1-18.882/4-1978 die Nutzung des gesamten Grundwasserteiches (nördlicher und südlicher Bereiech) als Badeteich bzw. zur nicht intensiv betriebenen Sportfischteichnutzung unbefristet wasserrechtlich bewilligt.
    Dieses Wasserrecht soll auch nach erfolgter Sanierung genutzt werden.
    Desweiteren wird ein öffentliches Freibad für maximal 500 Besucher an der Nordwestseite des Begonien- und Chrysanthemensees projektiert. Die Parkplätze für die Besucher des Freibades werden auf dem Niveau der aufzuhöhenden Trockebbaggerungsfläche eingeplant. (Seite 14)
  • Bei einer durchschnittlichen Belegung der insgesamt 142 Wohneinheiten mit 3 Personen ... (Seite 14)
  • Für die Bewohner der Grundstücke ohne direkten Seezugang ist am westlichen und am östlichen Ufer je ein Gemeinschaftsbadeplatz vorgesehen. Die Benutzung dieser Badeplätze durch nicht berechtigte Personen wird in geeigneter Weise verhindert (z.B. Einzäunung, Schlüsselübergabe nur an berechtigte Personen). (Seite 14)
  • Im Norden und im Süden des Areals werden naturnah gestaltete Uferzonen errichtet, welche zur ökologischen Aufwertung des Grundwasserteiches dienen. (Seite 15)
  • Die nördliche naturnahe Ruhezone wurde gegenüber dem ursprünglichen Einreichprojekt vom 31.07.1998 als Ausgleich für die erhöhte Gewässerbelastung durch das öffentliche Freibad vergrößert. Die Ausgestaltung und Absicherung gegenüber unbefugtes Betreten bleiben unverändert. (Seite 17)
  • Der Zutritt zur Wasserfläche ist nur für Bewohner des Areals sowie für deren Gäste vorgesehen. Um zu verhindern, daß Unbefugte zur Wasserfläche gelangen, werden die Gemeinschaftsbadeplätze sowie die naturnahen Ruhezonen gegen das öffentliche Gut hin durch Maschendrahtzäune oder dichte Hecken abgetrennt. Entlang der Parzellen mit direktem Zugang zur Seefläche erfolgt die Sicherung ohnehin durch die Grundstückseigentümer. (Seite 18)
  • Das öffentliche Freibad für maximal 500 Badegäste befindet sich im Nordwesten des Areals. Um eine Beeinträchtigung der Bauparzellen durch Lärm möglichst gering zu halten, wurde auf eine möglichst gute Trennung der Bereiche „Freibad" und „Bauparzellen" geachtet.
    Die Zufahrt zum Freibad erfolgt separat von der Zufahrt zu den Bauparzellen über die Verlängerung der Dreipappelstraße. Die Abstellplätze für die Fahrzeuge der Besucher des Freibades wurden an der nordwestlichen Ecke des Areals angeordnet. Es wurden insgesamt rund 153 PKW-Abstellplätze sowie eine entsprechende Anzahl an Zweirad-Abstellplätzen vorgesehen. Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt über humusierte Versickerungsmulden.
    An Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des Freibades wurden Umkleideräume mit Duschen und Sanitäranlagen sowie ein Kassenhäuschen vorgesehen. Zusätzliche Duschen im Freien wurden zwischen der Liegewiese und dem Umkleidebereich angeordnet. Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine noch zu errichtende öffentliche Kanalisation.
    Ein Buffetgebäude mit zwei Gastgärten wurde in der Nähe der Nordböschung eingeplant. Es kann sowohl von Badegästen aus dem Freibad, als auch getrennt davon von Nichtba-degästen über eine Treppe über die Nordböschung ausgehend von der Dreipappelstraße besucht werden.
    Weiters wurde ein Kinderspielplatz im Nahbereich der Infrastruktureinrichtungen projektiert.
    Als Sichtschutz und Abgrenzung gegenüber den Bauparzellen wurde im Süden der Liegewiese eine dichte Bepflanzung mit einheimischen Gehölzen angeordnet. Der verbleibende Mastkegel der 110 kV-Freileitung der ÖBB bildet eine weitere Abgrenzung.
    Um den Zugang zum Wasser auch bei niedrigen Teichwasserständen zu gewährleisten (Differenz zwischen Teichwasserhöchst- und -niedrigststand ca. 10 m), wurden Holzstiegen entlang der Uferböschungen vorgesehen. Zusätzlich sollen zwei schwimmende Badeplattformen den Zugang zur Wasserfläche erleichtern. Die für die Besucher des öffentlichen Freibades vorgesehene Wasserfläche wird durch Schwimmbalken begrenzt. (Seiten 18-19)

Die Schlußfolgerungen

Basierend auf den bisher erhaltenen Informationen enthält der Inhalt des Bescheides doch einige Überraschungen:
  • Die geplante Nutzung als Badesee ist zumindest seit dem Jahr 1999 ein Thema (wenn nicht sogar länger).
  • Scheinbar ist eine (teilweise) Bebauung der Flächen vorgesehen.
  • Es sollen bis zu 142 Wohneinheiten errichtet werden.
  • Ein öffentliches Freibad inklusive Parkplätze wurden ebenfalls auf dem Areal geplant.
  • Zutritt zur Wasserfläche durch "Unbefugte" (also faktisch alle bisherigen Besucher des Achtersees) soll unterbunden werden.
  • Die geplante Zufahrt zu den Parkplätzen über die Dreipappelstraße verschärft die ohnehin schon nicht optimale Verkehrssituation im Bereich des Fischaparks noch zusätzlich.
Der Bescheid, und damit auch die zugrunde liegenden Pläne für die Nutzung des Achtersees, ist zwar aus dem Jahr 1999 - es ist daher natürlich auch gut möglich, dass sich die Pläne seitdem geändert haben. Jedenfalls widerspricht der Inhalt möglicherweise doch einigen bisher erhaltenen Informationen:
  • In einem NÖN-Artikel vom 1. Oktober 2010 sagt Bernhard Müller: "Der Achtersee soll aufgewertet werden, und eine Verbauung des Gebietes ist somit ausgeschlossen."
  • Mag.(FH) Christian Mürkl schreibt am 24. Jänner 2013: "Was jedoch absolut ausgeschlossen ist, ist eine großflächige Parzellierung und ein Verkauf  dieser Flächen."
Auch bleibt es rätselhaft, wieso erst vor einigen Jahren Bäume auf einer Fläche von mehr als 5.000 m2 gepflanzt wurden, wenn zumindest seit 1999 bekannt ist, dass das Niveau des Areals angehoben werden muss.

Es bleibt also zu hoffen, dass die Pläne von damals in dieser Form nicht umgesetzt werden, da sonst der Achtersee als Naherholungsgebiet für Ruhe suchende und Hundefreunde nicht mehr zu Verfügung stehen wird.

Informationen von der Stadt Wiener Neustadt

Eine Anfrage an die Stadt bezüglich der Pläne am Achtersee wurde am 24. Jänner 2013 sehr detailliert von Mag.(FH) Christian Mürkl beantwortet:

"... Die Überlegung der Stadt ist, wenn schon für die gesetzlichen Auflagen jede Menge an finanziellen Mittel eingesetzt werden müssen, das Gelände möglichst einer breiten Öffentlichkeit zugängig zu machen. Eine Arbeitsgruppe bei der Stadt beschäftigt sich daher parallel zu den derzeitigen Arbeiten mit den Überlegungen der Errichtung eines öffentlichen Badesees. Dies auch deswegen, weil aus dem genannten Bescheid der NÖ-Landesregierung ersichtlich ist, dass nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten die Nutzung als Badesee mit einer limitierten Besucherzahl zugelassen ist. Dass Teile der Bevölkerung der Stadt diese Option begrüßen würden, zeigt sich alleine deswegen, dass die Stadt Wiener Neustadt leider jährlich im Sommer viele "Badegäste" wegbitten muss, da derzeit das Baden eben nicht genehmigt ist, und somit illegal stattfindet, wie auch aus vielen Hinweisschildern rund um den See ersichtlich ist.

In welcher Größe, in welchem Umfang, gratis oder mit Bezahlung, mit welcher Infrastruktur,  mit welcher Verkehrsanbindung und mit welchen Kontrollpflichten durch die Stadt - all diese Fragen soll eben die genannte Arbeitsgruppe im Jahr 2013 erarbeiten, um nach Abschluss der derzeitigen Arbeiten ein fertiges Konzept zu haben.

Ziel ist es sicherlich möglichst viele Interessen zu berücksichtigen, so ist eine denkbare Variante, eine Teilung in öffentlichen Badesee und ein anderer Teil "Naherholungsgebiet" zumindest in ähnlichem Stil wie bisher. Seriös und zuverlässig darüber aber jetzt eine Information zu geben ist leider nicht möglich.

Was jedoch absolut ausgeschlossen ist, ist eine großflächige Parzellierung und ein Verkauf  dieser Flächen. Dies ist weder Wunsch der politischen Vertreter der Stadt, noch wäre es rechtlich möglich, da auf Grund der Nähe zur Autobahn eine Nutzung mit dauerhaftem Wohnen auf Grund der geltenden Lärmschutzbestimmungen gar nicht möglich wäre. ..."

Baggerarbeiten am Achtersee beginnen

Am 23. Jänner 2013 ist es soweit: die Bagger kommen. Auf Basis von bescheidmäßigen wasserrechtlichen Vorgaben des Landes Niederösterreich ist es gesetzlich erforderlich, den Achtersee tiefer zu graben, und das Gelände um den See aufzuschütten. Diese Arbeiten werden voraussichtlich das ganze Jahr 2013 in Anspruch nehmen.

Die wesentlichen durchzuführenden Arbeiten aus diesem Bescheid sind:
  • Baggerungen im und um den See um eine bestimmte Mindestwassertiefe auch im Falle des historisch niedrigst möglichen Grundwasserstandes zu erreichen.
  • Erhöhungen und Aufschüttungen, des umliegenden Geländes auf eine Höhe wo auch beim historisch höchst möglichen Grundwasserstand, die umliegende Bepflanzung nicht überflutet wird. Die derzeit bestehende Bepflanzung entspricht leider nicht dieser Höhe, womit diese vorab zu entfernen ist um die Schüttungen durchführen zu können. Das direkte Zuschütten der bestehenden Bepflanzung ist nicht erlaubt, da diese dann vermodern und verwesen würde und somit wieder das Grundwasser gefährden könnte. Somit sind entsprechende Rodungen durchzuführen.
Die Rodungen basieren auf einer mit dem Amt der NÖ Landesregierung (BH-Wiener Neustadt - Abteilung Forste) abgestimmten Rodungsbewilligung. Die Rodungsbewilligung wurde nur unter der Auflage erteilt, dass nach Abschluss dieser Arbeiten, wieder Ersatzaufforstungen entweder am Grundstück selbst oder bei umliegenden Grundstücken im selben Umfang erfolgen.

Schade ist vor allem, dass erst vor einigen Jahren Bäume auf einer Fläche von mehr als 5.000 m2 gepflanzt wurden.